Haben Sie eine Fundsache, können Sie sich bei uns telefonisch melden und/oder den Fundgegenstand zu uns ins Fundbüro bringen. Sie sind als Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10 € der Ordnungsbehörde – in Nottuln beim Bürgerservice – zu melden, und zwar unverzüglich.
Haben Sie selbst etwas verloren, können Sie bei uns natürlich gerne nachfragen, ob wir eine solche Fundsache erhalten haben. Wir nehmen allerdings keine Verlustanzeigen auf.
Bei uns besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich online über die gemeldeten Fundsachen zu informieren. Beim Internetportal Fundbüro online FunduS sind alle Gegenstände gelistet, die unserem Fundbüro gemeldet worden sind.
Eine Ausnahme sind Geldbeträge und Portemonees. Über ihren Verbleib können Sie nur direkt bei uns im Bürgerservice Auskünfte bekommen.

Finderlohn
Dem Finder steht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch §971 ein Finderlohn zu. Bei Gegenständen im Wert von bis zu 500 € 5 Prozent, von dem Mehrwert 3 Prozent, bei Tieren stehen dem Finder ebenfalls 3 Prozent zu. Hat die Sache nur für den Empfangsberechtigten einen Wert, so ist der Finderlohn nach Ermessen zu bestimmen. Der Anspruch auf Finderlohn ist ausgeschlossen, wenn der Finder die erwähnte Anzeigepflicht verletzt.

Sechs Monate Aufbewahrungsfrist
Der Finder erwirbt Eigentum an der Fundsache, wenn der Verlierer eines Gegenstandes oder Eigentümer der Sache nicht innerhalb von 6 Monaten nach Anzeige des Fundes seine Rechte beim Fundbüro anmeldet. Verzichtet der Finder dem Fundbüro gegenüber auf das Recht zum Erwerb des Eigentums an der Sache, so geht sein Recht auf die Gemeinde des Fundortes über.
Sie bekommen bei uns eine Fundanzeige, die Sie bitte gut aufbewahren. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist gilt sie nämlich als Eigentumsnachweis.
Wenn keine Fundrechte geltend gemacht werden beziehungsweise darauf verzichtet wird, kommen die Fundsachen zur Versteigerung. Bei uns gibt es mehrmals im Jahr Versteigerungen von Fundsachen. Die Termine werden entsprechend auf der Internetseite www.sonderauktionen.net veröffentlicht.
 

Fundtiere

Haben Sie ein Fundtier – Fundtiere sind Heimtiere wie Hund, Katze, Ziervogel, Kaninchen oder Meerschweinchen, die ihrem Besitzer entlaufen oder entflogen sind – können Sie sich bei uns melden oder sich mit dem Tierschutzverein Coesfeld- Dülmen in Verbindung setzen. Seine Mitarbeiter nehmen das Tier auf und kümmern sich darum. Auf Wunsch holen sie es auch bei Ihnen zu Hause ab.
Für den Erwerb von Eigentum an Fundtieren gilt ebenfalls eine Frist von 6 Monaten. Fundtiere können jedoch nach einer Frist von vier Wochen durch die zuständige Behörde weitervermittelt werden. Das Tier kann also an den Finder oder eine dritte Person weitervermittelt werden – allerdings ohne, dass diese Eigentum an dem Tier erwerben. Das ist erst nach Ablauf der 6-Monats-Frist möglich.

Unterlagen

Personalausweis

Besonderheiten

Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.