Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Dort sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchten.
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen. 
Anschließend wird Ihr Antrag an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn weitergeleitet.
Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom BfJ. Ist die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde im Inland erforderlich, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit. Dann wird der Auszug direkt an die betreffende Behörde geschickt.

Online beantragen

Sie können die Auskunft im Internetportal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) auch online beantragen, unabhängig davon, ob sich Ihr Wohn- oder Betriebssitz im Inland oder im Ausland befindet.
 

Bearbeitungszeit

  • Sie müssen mit zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit rechnen.

Unterlagen

Personalausweis oder Pass
Wenn die Auskunft als Vorlage bei einer Behörde dienen soll, muss die genaue Anschrift des Amtes angegeben werden

Besonderheiten

Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.

Kosten

Die Gebühren für die Beantragung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister betragen – auch bei einer Online-Beantragung – 13 €.