„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.”  

(§ 1, Absatz 1 des Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG))

Im Allgemeinen sind es die Eltern, die diese Aufgabe erfüllen. Wenn sie Schwierigkeiten haben oder unsicher in der Erziehung ihrer Kinder sind, können sie sich Hilfe holen und/oder sich beraten lassen. Wir stellen auf dieser Seite eine Auswahl an Beratungsstellen und Hilfsangeboten vor.

Beratungsstellen und Hilfsangebote

Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) des Kreises Coesfeld: Der Allgemeine Soziale Dienst des Kreisjugendamtes Coesfeld (ASD) steht Ihnen als Dienstleister für alle offenen Fragen zur Verbesserung der Lebenssituation von jungen Menschen zur Verfügung. Hierbei sind die Mitarbeiter:innen des ASD bemüht, den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Coesfeld die notwendigen Hilfestellungen vor Ort anzubieten. Basis der Arbeit des ASD sind im wesentlichen die Vorgaben des Sozialgesetzbuches - Achtes Buch - Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII, ehemals KJHG). Weitere Informationen gibt es beim Kreis Coesfeld.  
Caritas: Hier gibt es Informationen und Hilfen zu den „ambulante Erziehungshilfen”, „Familienunterstützender Dienst” und „PRimA-Familienbegleitung” (Ehrenamtliche helfen Familien im Alltag). Außerdem bietet die Caritas im Kreis Coesfeld eine kostenlose Beratung von Eltern und anderen Erziehungsberechtigten bei Erziehungsfragen, Familienkrisen, Trennung und Scheidung, emotionalen und sozialen Auffälligkeiten von Kindern und Jugendlichen sowie psychologische Diagnostik und pädagogisch-therapeutische Hilfen an. www.caritas-coesfeld.de  
Diakonie: Sie bietet Ambulante Erziehungshilfen an. Ambulante Erziehungshilfen beinhalten ein weites und vielfältiges Spektrum an Hilfen für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Oft werden diese Angebote mit den zuständigen Jugendämtern zum Wohle der Menschen abgestimmt. Ambulante Erziehungshilfen bietet die Diakonie in ihrer Beratungsstelle in Dülmen an. www.dw-st.de  
Sozialdienst katholischer Frauen Coesfeld (SkF): Er unterstützt Kinder, Jugendliche und Familien in ihrem Lebensumfeld mit sogenannten flexiblen Hilfen. Art und Umfang der Hilfe werden für jeden Einzelfall individuell mit den Beteiligten und dem zuständigen Jugendamt abgestimmt. www.skf-coe.de  
Regionale Schulberatungsstelle: Bei Schwierigkeiten in der Schule kann die Regionale Schulberatungsstelle im Kreis Coesfeld eine Anlaufstelle für Schülerinnen und Schüler sowie für ihre Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten sein.  Weitere Informationen gibt es auf den Internetseiten der Regionalen Schulberatungsstelle im Kreis Coesfeld unter www.rsb-coesfeld.de  
Jugendgerichtshilfe: Die Jugendgerichtshilfe wirkt an allen Strafverfahren mit, in denen Jugendliche angeklagt sind. In Abgrenzung zur Polizei oder Staatsanwaltschaft, die in erster Linie Straftatbestände ermitteln oder Anklage erheben, unterstützt sie im Rahmen der Jugendgerichtshilfe Jugendliche und Heranwachsende sowie gegebenenfalls deren Eltern. Weitere Informationen und Ansprechpartner gibt es beim Kreis Coesfeld

Für Jugendliche in der Ausbildung

Treffpunkt Jugendarbeit in Nottuln e.V. bietet Unterstützung bei der Erstellung von Lebenslauf, Bewerbung und co. Kontakt unter 02502-223150, WhatsApp unter 0152-28992888 (nur für Jugendliche) oder direkt vor Ort am Niederstockumer Weg 13.

Jugendberufshilfe: Wenn junge Menschen den Weg von der Schule ins Berufsleben nicht aus eigener Kraft schaffen, können sie an Maßnahmen der Jugendberufshilfe teilnehmen. Durch diese Angebote der beruflichen Qualifizierung werden sie fit gemacht für den Job oder die Ausbildung. Anbieter einer solchen Förderung sind:

  • Havixbecker Modell, Havixbecker Modell e.V., Wiesenstraße 46, 48653 Coesfeld, 02541/ 926 990,www.havixbeckermodell.org  
  • A&Qua gGmbH, Arbeit und Qualifizierung, Oststraße 5, 48301 Nottuln, 02502/23180, www.a-und-qua.de 


Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH): 
Wenn Jugendliche Schwierigkeiten haben, den Lernstoff in der Berufsschule zu bewältigen und somit der erfolgreiche Abschluss ihrer Berufsausbildung gefährdet ist, können sie die sogenannten ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) in Anspruch nehmen. Möchten sie an einer solchen Maßnahme, die etwa mit drei bis acht Wochenstunden (meist außerhalb der Ausbildungszeit) zu Buche schlägt, teilnehmen, müssen sie (oder der Ausbildungsbetrieb) bei der für sie zuständigen Agentur für Arbeit (hier die Agentur für Arbeit Coesfeld, Holtwicker Straße 1 in 48649 Coesfeld) die Berufsberatung aufsuchen. Die prüft den Antrag auf abH und meldet den betreffenden Jugendlichen bei einem der von der Agentur für Arbeit anerkannten Bildungsträger an. Für den Jugendlichen entstehen dabei keinerlei Kosten; Rufnummer Agentur für Arbeit: 0800/ 4 5555 00 (Arbeitnehmer); 0800/4 5555 20 (Arbeitgeber).


Berufsausbildungsbeihilfe (BAB): 
Sie wird während einer Berufsausbildung sowie während einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses oder eines gleichwertigen Schulabschlusses geleistet. Auszubildende erhalten Berufsausbildungsbeihilfe, wenn sie während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen. Der Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen, in deren Bezirk der Auszubildende seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

 

Jugendsozialarbeit

Jugendsozialarbeit in Nottuln
www.treffpunktjugend.de  



Unsere Angaben sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit.