Winterdienst
Die Aufgaben des Baubetriebshofes sind vielfältig. Als Bestandteil der Gemeindewerke ist er auch für den Winterdienst zuständig. Damit die Bürgerinnen und Bürger trotz Schnee und Glatteis sicher zur Schule, zum Arbeitsplatz oder zum Einkaufen kommen. Winterdienst bedeutet um drei Uhr morgens den ersten Wetterbericht hören und entscheiden, ob gestreut oder/und geräumt werden muss. Denn spätestens um sieben Uhr müssen die Wege so präpariert sein, dass die Schulkinder sicheren Fußes und unfallfrei zur Schule gelangen können. Mit der Streu- und/oder Räumaktion am frühen Morgen ist es aber oft nicht getan. So manches Mal müssen die Mitarbeiter des Baubetriebshofes ein weiteres Mal herausfahren oder haben sie den ersten Einsatz dieser Art erst später am Vormittag, weil es nämlich erst dann anfängt zu frieren und glatt zu werden. Und auch dann versuchen sie, alle neuralgischen Stellen möglichst schnell abzustreuen. Da sie aber nicht an allen Stellen gleichzeitig sein können, sollten die Nottulner möglichst vorsichtig unterwegs sein, um Unfälle zu vermeiden.