Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist das zentrale Instrument einer Kommune, mit der sie die städtebauliche Entwicklung steuern, Fehlentwicklungen vermeiden und Bauvorhaben ermöglichen kann. Ihr Ziel ist es, eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung zu erreichen. Es soll eine Entwicklung sein, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber den nachfolgenden Generationen miteinander in Einklang bringt. Dabei ist nicht nur der allgemeine Klimaschutz zu berücksichtigen, sondern auch die städtebauliche Gestalt sowie das Orts- und Landschaftsbild müssen baukulturell erhalten und dementsprechend weiter entwickelt werden.
Bei der Bauleitplanung müssen die Kommunen die Öffentlichkeit und Behörden in einem förmlichen Verfahren beteiligen. Rechtsgrundlage der Bauleitplanung ist das deutsche Baugesetzbuch (amtliche Abkürzung BauGB).
Im Rahmen der Bauleitplanung gibt es zwei Stufen:
- vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan)
- verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan)
Mit dem Flächennutzungsplan wird die städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde gesteuert. Er beinhaltet die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen. Spätestens 15 Jahre nach seiner erstmaligen oder erneuten Aufstellung soll er überprüft und – wenn erforderlich –geändert, ergänzt oder neu aufgestellt werden.
Bebauungspläne (B-Pläne) werden aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Sie sind die Grundlage für weitere, zum Vollzug des Baugesetzbuches erforderliche Maßnahmen. Zugleich geben B-Pläne den Rahmen für bauliche und sonstige Vorhaben auf den Grundstücken vor.
Mit ihrer Hilfe können sich andere Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange und Bürger über die Bauleitplanung in der Gemeinde Nottuln informieren und eventuell ihre Stellungnahme zu laufenden Verfahren abgeben. Diese Stellungnahmen fließen dann in die Abwägungen zur Planung und damit gegebenenfalls in das Ergebnis der Planung mit ein.
Verbindliche Auskünfte sowie Auszüge aus Bebauungsplänen erhalten Sie ausschließlich bei der Gemeindeverwaltung anhand der Originalpläne.