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Kataster & Liegenschaften

Für Bauanträge, Beantragung öffentlicher Mittel, Darlehen, zum Eigentumsnachweis bei Gericht und anderen Verwaltungsverfahren werden Auszüge aus der Katasterkarte und dem Liegenschaftsbuch benötigt.
Während die amtliche Katasterkarte Angaben über die Flurnummer, die Flurstücke, Straßennamen und Hausnummern beinhaltet, gibt der Auszug aus dem Liegenschaftsbuch Informationen über Eigentümer, Flächengröße und Flächennutzung – flächendeckend und aktuell nach den tatsächlichen Eigenschaften und rechtlichen Merkmalen.

Auszüge bei Kreis Coesfeld anfragen

Auszüge aus der Katasterkarte und dem Liegenschaftsbuch können beim Kreis Coesfeld, Abt. 62 – Vermessung und Kataster (Tel. 02541 / 18-6200) angefragt werden. Dabei muss das berechtigte Interesse dargelegt werden.

Kreis Coesfeld, Fachbereich 3, Zentrale Dienste, Vermessungen und Kreisstraßen; 62 Vermessung und Kataster.

 

Amt/Fachbereich

Bauplanung und Liegenschaften