Spätaussiedler

Spätaussiedler sind Personen deutscher Abstammung, die aus den Ländern Ost- und Südosteuropas, in die ihre Vorfahren vor mehreren hundert Jahren ausgewandert sind, nach Deutschland einreisen, um hier zu leben.
Sie sind dann hier in Deutschland nach dem Gesetz Deutsche. Dasselbe gilt für ihre nichtdeutschen Ehegatten und Kinder.
Rechtsgrundlage für die Aufnahme und Anerkennung dieser Personen ist das Bundesvertriebenengesetz (BVG). Als Herkunftsländer der Spätaussiedler gelten die Staaten Ost- und Südosteuropas.
Das sind zum einen die Länder der ehemaligen Sowjetunion wie Russland, Kasachstan und die baltischen Staaten Estland, Lettland, Litauen.
Zum anderen sind dies Polen, die tschechische und slowakische Republik, Ungarn, Rumänien und Bulgarien, das ehemalige Jugoslawien und Albanien.
Hinzu kommen auch die Gebiete des ehemaligen Deutschen Reiches östlich der Oder-Neisse-Linie, die nach dem Zweiten Weltkrieg von Deutschland durch Bestimmung der Siegermächte abgetrennt und an Polen (hier insbesondere Schlesien, Pommern, Westpreußen und das südliche Ostpreußen) beziehungsweise an die Sowjetunion (das nördliche Ostpreußen) abgetreten wurden.

 

Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler

Das schriftliche Aufnahmeverfahren für Spätaussiedler und deren Familienangehörigen wird seit dem 1. Januar 2005 vom Bundesverwaltungsamt durchgeführt, für Aufnahmeverfahren vor diesem Datum blieben bis 2009 in NRW die Städte und Gemeinden als ausstellende Behörden zuständig.
Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes vom 11. Juli 2009 wurde die Sonderzuständigkeit für diese Fälle aufgehoben.
Zuständig ist das Bundesverwaltungsamt (Außenstelle Friedland), Heimkehrerstr. 16, 37133 Friedland, Telefon (022899) 358 0. 
Weitere Informationen gibt es beim Kompetenzzentrum für Integration der Bezirksregierung Arnsberg.

 

Eingliederungshilfen für Spätaussiedler

Eingliederungshilfe für Kommandanturgewahrsam
Spätaussiedler haben nach dem Bundesvertriebenengesetz einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn sie unter der Kommandanturaufsicht gestanden haben.

Teilnahme an einem Sprachkurs
Spätaussiedler, ihre Ehegatten und Abkömmlinge haben Anspruch auf kostenlose Teilnahme an einem Integrationssprachkurs.
Dieser Kurs umfasst maximal 630 Unterrichtseinheiten, die sich aus 600 Einheiten Sprachkurs und 30 Einheiten Orientierungskurs zusammensetzen. 
Der Sprachkurs besteht aus dem Basissprachkurs mit 300 Unterrichtseinheiten und dem Aufbaukurs mit 300 Unterrichtseinheiten.

 

Finanzielle Hilfen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • Arbeitslosengeld II (SGB II)
  • Sozialhilfe (SGB XII)