Die Bezeichnung Kriegsopferfürsorge verweist auf die noch immer größte Gruppe der Leistungsberechtigten im Sozialen Entschädigungsrecht: die Kriegsbeschädigten und ihre Hinterbliebenen. Die Kriegsopferversorgung richtet nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG). Vor allem Soldaten des Zweiten Weltkrieges sind davon betroffen. Aber auch Zivilpersonen, die durch Bombenangriffe, Flucht/Vertreibung gesundheitliche Schäden erlitten haben, können Versorgung als Beschädigte beantragen. Eine Versorgung nach dem BVG können sowohl Beschädigte, Schwerbeschädigte als auch deren Hinterbliebene (Witwen, Witwer, Lebenspartner, Waisen und Eltern.) 

Leistungen der Kriegsopferfürsorge an Beschädigte und Schwerbeschädigte

  • Grundrente
  • Schwerstbeschädigtenzulage
  • Pflegezulage
  • Übernahme von Kosten bei häuslicher Pflege an Pflegezulagenempfänger
  • Übernahme der Kosten bei stationärer Pflege an Pflegezulagenempfänger
  • Führzulage (Hilfe für Erblindete)
  • Pauschale für Kleidermehrverschleiß
  • Berufsschadensausgleich
  • Ausgleichsrente

 

 Leistungen an Hinterbliebene

  • Grundrente
  • Schadensausgleich
  • Pflegeausgleich
  • Ausgleichsrente
  • Elternrente
  • Heil- und Krankenbehandlung
  • Heilbehandlung
  • Krankenbehandlung
  • Pflegeversicherung

 

Sonstige Leistungen

  • Heiratsabfindung
  • Bestattungsgeld

 

Zuständig für die Gewährung von Leistung nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Eine Beratung zu den möglichen Leistungen nach dem BVG im Rahmen der Kriegsopferfürsorge gibt es auch bei der Gemeinde Nottuln.