Die Grundsteuer wird auf jegliche Art von Grundbesitz erhoben. Dazu gehören alle Arten von Immobilien (von der Wohnung bis zum Industriegebäude) sowie die unbebauten Grundstücke. Die Grundsteuer ist eine sogenannte direkte Steuer, die direkt von den jeweiligen Grundstücks- und/oder Immobilienbesitzer:innen an die Gemeinde Nottuln zu zahlen ist. 

Festgesetzt wird die Grundsteuer für jedes einzelne Objekt. Die Höhe der Grundsteuer ist vom Zustand und aktuellen Wert des jeweiligen Grundstücks oder der Immobilie abhängig.
Sie ist unterteilt in

  • Grundsteuer A (land-und forstwirtschaftliche Grundstücke): Hebesatz 259 Prozent
  • Grundsteuer B (Wohn-, Geschäfts- und Betriebsgrundstücke etc.): Hebesatz 690 Prozent

Berechnung der Grundsteuer

Maßgeblich ist dabei der Einheitswert der Immobilie oder des Grundstücks, der vom Finanzamt ermittelt wird. 
Die Höhe der Grundsteuer ist abhängig vom Grundsteuermessbetrag und vom Hebesatz. Der Grundsteuermessbetrag errechnet sich aus dem Einheitswert und wird vom Finanzamt festgesetzt. Das Finanzamt entscheidet ebenfalls, wem das Eigentum zugerechnet wird und ab wann die Bewertung erfolgt.
Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Produkt von Grundsteuermessbetrag und Hebesatz.

Wann ist die Grundsteuer fällig?

Die Grundsteuer ist zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November zu entrichten.
Auf Antrag können die Quartalsfälligkeiten bei der Grundsteuer für das folgende Kalenderjahr in eine Jahresfälligkeit umgewandelt werden. Dann sind die gesamten Beträge zum 1. Juli des jeweiligen Jahres fällig. Die im Grundsteuerbescheid ausgewiesenen Beträge sind zu den vorgenannten Fälligkeiten an die Gemeindekasse Nottuln (Finanzzentrum Baumberge) unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.
 

Jahressteuer, Eigentumswechsel

Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Das heißt, ihre Erhebung erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr. Maßgebend sind die Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines Kalenderjahres. Wird ein Grundstück verkauft, so bedeutet dies, dass die Steuerpflicht nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes erst mit Ablauf des Kalenderjahres endet. Der Messbescheid wird entsprechend zum 31.Dezember des Verkaufsjahres vom Finanzamt aufgehoben.

Grundsteuerreform NRW

Information für Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken

Als Grundstückseigentümer:in müssen Sie in diesem Jahr eine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (Feststellungserklärung) bei Ihrem Finanzamt abgeben.

Was Sie zur Feststellung des Grundsteuerwerts wissen müssen:

  • Ab Mai erhalten Sie ein individuelles Informationsschreiben mit Daten und Informationen, die der Finanzverwaltung verfügbar sind (wie z. B. das Aktenzeichen, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert) und die Sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen. Diese Daten können Sie nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit in die Feststellungserklärung übertragen.
  • Die Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 im Grundsatz digital bei Ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk Ihr Grundbesitz liegt.
  • Die Abgabe der Feststellungserklärung ist ab dem 1. Juli 2022 über Ihr Online-Finanzamt ELSTER möglich. Das hierfür notwendige Benutzerkonto können Sie unter www.elster.de beantragen. Falls Sie bereits ein Benutzerkonto, zum Beispiel aufgrund Ihrer Einkommensteuererklärung, besitzen, können Sie dieses auch für die Übermittlung Ihrer Feststellungserklärung nutzen.

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden.

  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2024 berechnen und erheben die Kommunen die Grundsteuer weiterhin nach der bisherigen Rechtslage.
  • Ab dem 1. Januar 2025 ist der neu festzustellende Grundsteuerwert maßgeblich für die zu leistende Grundsteuer an die Städte und Gemeinden. Somit sind Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.

Fragen?

Bei Fragen erreichen Sie das Finanzamt Coesfeld unter der extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline (02541) 732-1959 (montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr) oder unter www.grundsteuer.nrw.de.