Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf jegliche Art von Grundbesitz erhoben. Dazu gehören alle Arten von Immobilien (von der Wohnung bis zum Industriegebäude) sowie die unbebauten Grundstücke. Die Grundsteuer ist eine sogenannte direkte Steuer, die direkt von den jeweiligen Grundstücks- und/oder Immobilienbesitzer:innen an die Gemeinde Nottuln zu zahlen ist.
Festgesetzt wird die Grundsteuer für jedes einzelne Objekt. Die Höhe der Grundsteuer ist vom Zustand und aktuellen Wert des jeweiligen Grundstücks oder der Immobilie abhängig.
Sie ist unterteilt in
- Grundsteuer A (land-und forstwirtschaftliche Grundstücke): Hebesatz 306 Prozent
- Grundsteuer B (Wohn-, Geschäfts- und Betriebsgrundstücke etc.): Hebesatz 923 Prozent
Berechnung der Grundsteuer
Maßgeblich ist dabei der Einheitswert der Immobilie oder des Grundstücks, der vom Finanzamt ermittelt wird.
Die Höhe der Grundsteuer ist abhängig vom Grundsteuermessbetrag und vom Hebesatz. Der Grundsteuermessbetrag errechnet sich aus dem Einheitswert und wird vom Finanzamt festgesetzt. Das Finanzamt entscheidet ebenfalls, wem das Eigentum zugerechnet wird und ab wann die Bewertung erfolgt.
Die Grundsteuer errechnet sich aus dem Produkt von Grundsteuermessbetrag und Hebesatz.
Wann ist die Grundsteuer fällig?
Die Grundsteuer ist zu je einem Viertel des Jahresbetrages am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November zu entrichten.
Auf Antrag können die Quartalsfälligkeiten bei der Grundsteuer für das folgende Kalenderjahr in eine Jahresfälligkeit umgewandelt werden. Dann sind die gesamten Beträge zum 1. Juli des jeweiligen Jahres fällig. Die im Grundsteuerbescheid ausgewiesenen Beträge sind zu den vorgenannten Fälligkeiten an die Gemeindekasse Nottuln (Finanzzentrum Baumberge) unter Angabe des Kassenzeichens zu überweisen.
Jahressteuer, Eigentumswechsel
Die Grundsteuer ist eine Jahressteuer. Das heißt, ihre Erhebung erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr. Maßgebend sind die Grundstücks- und Eigentumsverhältnisse zu Beginn eines Kalenderjahres. Wird ein Grundstück verkauft, so bedeutet dies, dass die Steuerpflicht nach den Vorschriften des Grundsteuergesetzes erst mit Ablauf des Kalenderjahres endet. Der Messbescheid wird entsprechend zum 31.Dezember des Verkaufsjahres vom Finanzamt aufgehoben.
Weitere Informationen zum Thema Grundsteuer und Grundsteuerreform
Weitere Infos zum Thema gibt es auf der Website www.grundsteuer.nrw.de.
AKTUELLES
Grundsteuerbescheide 2025 werden in den nächsten Tagen verschickt
Zwischen dem 20. Januar und dem 1. Februar gehen den Nottulnerinnen und Nottulnern die Abgabenbescheide für die Grundsteuer 2025 zu.
In diesem Jahr wird die Grundsteuer aufgrund der generellen neuen Bewertung durch das Finanzamt neu berechnet. Damit wurden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes mit Urteil vom 10. April 2018 umgesetzt.
Der Grundsteuerbescheid ist ein Folgebescheid. Die Grundlagen werden vom Finanzamt berechnet und festgelegt. Daher sind Einwände gegen den Grundsteuerwert und/oder den Grundsteuermessbetrag direkt an das zuständige Finanzamt zu richten.
Sollte bereits ein Einspruch gegen die Grundlagenbescheide des Finanzamtes vorliegen, ist die Grundsteuer trotzdem zunächst weiterhin an die Gemeinde Nottuln zu zahlen. Folgt das Finanzamt dem Einspruch der Bürgerinnen und Bürger, wird ein neuer Messbescheid erlassen, den die Gemeinde Nottuln erhält und entsprechend berücksichtigt. Die Bürger:innen erhalten dann automatisch einen entsprechend angepassten Grundsteuerbescheid. Eventuell zu viel gezahlte Steuern werden verrechnet.
Die Gemeindeverwaltung Nottuln bittet darum, diese Ausführungen zum möglichen Widerspruch gegen den Grundsteuer-Abgabenbescheid zu beachten: So könne ein unnötig hoher Verwaltungsaufwand für beide Seiten vermieden werden, heißt es von Seiten der Verwaltung.
Die aktuellen Hebesätze für die Grundsteuer A und B wurden in der Sitzung des Rates der Gemeinde Nottuln am 10. Dezember vergangenen Jahres beschlossen: Die Grundsteuer A (land- oder forstwirtschaftlicher Grundbesitz) beträgt 306 Prozent; die Grundsteuer B (Wohnbaugrundstücke) liegt bei 923 Prozent.
Für den Bescheid zur Feststellung des Grundsteuerwertes der Jahre 2022 und 2025 ist die Finanzverwaltung Coesfeld (Telefon 02541 732 1959) zuständig.
Die Gemeinde Nottuln hingegen ist für den Grundsteuerbescheid zuständig.