Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, Blinde sowie diesen gleichzustellenden Personen erhalten auf Antrag beim Straßenverkehrsamt des Kreis Coesfeld einen EU-einheitlichen Parkausweis.
Schwerbehinderte Menschen, die weder außergewöhnlich gehbehindert noch blind beziehungsweise von beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen betroffen sind, können die Gewährung eingeschränkter Parkerleichterungen beantragen.
Der Antrag kann vor Ort angenommen werden und wird an das Straßenverkehrsamt des Kreis Coesfeld weitergeleitet.

 

Unterlagen

  • gültiger Schwerbehindertenausweis oder letzter Feststellungsbescheid der Unteren Gesundheitsbehörde
  • aktuelle ärztliche Gutachten (nur wenn seit dem Feststellungsbescheid eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten ist)
  • aktuelles Lichtbild (bitte auf der Rückseite den Namen und die Anschrift des Antragstellers vermerken)
  • bisheriger Parkausweis und Lichtbild, wenn nur ein Umtausch gewünscht wird (z.B. bei Verschleiß) und ein gültiger Nachweis über die Berechtigung bereits vorliegt