Die Finanzbuchhaltung beinhaltet sowohl die
 - Geschäftsbuchführung (Verbuchung aller Geschäftsvorfälle, Unterstützung bei Inventuren, die Erstellung der Jahresabschlüsse, Erstellung der Gesamtabschlüsse in enger Abstimmung mit der jeweiligen Kommune)  als auch die
- Zahlungsabwicklung (Verbuchung aller Einnahmen und Ausgaben, Mahnwesen, Vollstreckungsaufgaben).
In der Finanzbuchhaltung laufen zudem die Zahlungen auf, die die Bürger:innen an die Gemeinde Nottuln leisten müssen wie zum Beispiel Grundsteuer, Hundesteuer, Straßenreinigungsgebühren oder die Kosten für die Abfallbeseitigung.
Zahlungen können einfach im Lastschrifteinzugsverfahren beziehungsweise durch Erteilung eines → SEPA-Lastschriftmandats  vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Gemeindekasse die einmaligen oder regelmäßigen Zahlungstermine überwachen und Forderungsbeträge rechtzeitig von dem benannten Konto einziehen kann.
Der zu zahlende Betrag wird zum Fälligkeitstermin oder einen Banktag nach Fälligkeit in der korrekten Betragshöhe von dem Bankkonto abgebucht. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung.
Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
Während sich das SEPA-Verfahren für wiederkehrende Zahlungen an uns aufs Beste geeignet ist, bietet sich für einmalige Zahlungen die gewohnte Banküberweisung an.
Bitte geben Sie als Verwendungszweck das Kassenzeichen an. Sie finden es sowohl auf der Zahlungsaufforderung als auch im Leistungsbescheid.
 
Wenn Sie Fragen rund um das Thema Zahlungsverkehr oder den Einzug von Steuern und Gebühren via SEPA-Lastschrift-Mandat haben, dann wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Das sind unsere Bankverbindungen:  

 

Bankverbindungen der Gemeindekasse Nottuln:

Sparkasse Westmünsterland
IBAN: DE07 4015 4530 0082 0000 43
BIC: WELADE3WXXX

Volksbank Nottuln eG
IBAN: DE34 4016 4352 0000 0182 00
BIC: GENODEM1CNO