Sie können entweder in die dafür bereit gestellten Container gegeben werden, die sich in Nottuln und seinen Ortsteilen befinden, oder bei den regelmäßigen Straßensammlungen, die das DRK beziehungsweise die Kolpingsfamilien organisieren (weitere Auskünfte geben die jeweiligen Verbände) abgegeben werden.
Für Nottuln veranstaltet die Kolpingsfamilie Nottuln an jedem zweiten Samstag im Monat eine Sammlung auf dem Stiftsplatz von 10 Uhr bis 12 Uhr.

Container-Standorte für Altkleider in Nottuln

Nottuln
Kampstraße
Rudolf-Harbig-Straße
Parkplatz Buckenkamp
Kastanienplatz
Liebigstraße
Otto-Hahn-Straße
St.- Amand-Montrond-Straße
Elisabeth-Selbert-Straße

Appelhülsen
Hellerstraße
Lindenstraße/Kücklingsweg
Münsterstraße/Pastorskamp
Regerstraße/Beethovenstraße
Sportzentrum Appelhülsen

Darup
Parkplatz Sportgelände Südfeldweg
Coesfelder Straße

Schapdetten
Parkplatz Friedhof
Parkplatz Sportgelände Schenkingstraße


Außenbereich
Wanderparkplatz gegenüber der Steverburg an der L874

 

 

Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle seit 1. Januar 2025

Seit dem 1. Januar 2025 neue Regelungen für die Entsorgung alter Textilien und Stoffe. Die Getrenntsammlungspflicht für Textilabfälle gilt ab sofort EU-weit und gibt vor, dass die Stadt- und Landkreise in Deutschland Alttextilien getrennt von anderen Abfällen sammeln, damit sie wiederverwendet oder recycelt werden können. So sollen Ressourcen so lange wie möglich im Nutzungskreislauf enthalten bleiben.
In Nottuln sei die Getrenntsammlung von Alttextilien bereits flächendeckend möglich, wirbt die Gemeindeverwaltung Nottuln für einen verantwortungsvolle Umgang bei der Entsorgung von Alttextilien. Es stehen an mehreren Orten sowie am Wertstoffhof Altkleidercontainer gemeinnütziger und/oder gewerblicher Sammler zur Verfügung. Die Getrenntsammlungspflicht ist damit umgesetzt, für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich durch die neue Regelung vorerst nichts. Noch tragbare, gut erhaltene Altkleider und Schuhe (paarweise) sowie Bett- und Tischwäsche können wie gewohnt in die Sammelcontainer entsorgt werden.
Damit die Getrenntsammlung für die Bürgerinnen und Bürger kostengünstig umgesetzt werden kann, kommt es auf die Qualität und die sorgfältige Trennung von Alttextilien an. Stark beschädigte, verschmutzte oder kontaminierte Textilien sollten unbedingt weiterhin über die Restmülltonne entsorgt werden, da bei ihnen keine Weiterverwendung und kein Recycling sinnvoll umsetzbar ist. Aktuell sind die Recyclingkapazitäten ausgelastet und die Nachfrage nach Produkten wie Putzlappen oder Dämmstoffen ist gesättigt.
In Deutschland werden sehr viele Alttextilien gesammelt, sodass es hierzulande keine Frage der Menge, sondern eher eine Frage der guten Qualität ist, dass die Altkleider auch einen Absatzmarkt finden können.
Die Getrenntsammlungspflicht markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Doch nur durch ein Zusammenspiel aller Beteiligten und mit der Weiterentwicklung innovativer Recyclingverfahren wird es gelingen, eine nachhaltige und funktionierende Textilkreislaufwirtschaft zu etablieren.

 

Zuständige Stelle

Steuern und Gebühren
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln

Ansprechpartner