Ordnungserhaltung
Die Herstellung/der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist Aufgabe der Gemeindeverwaltung. Auftretende Gefahren sind abzuwehren. Die Einhaltung der Normen über Handlungen, Unterlassungen und Zustände, die zum gedeihlichen menschlichen Zusammenleben gehören, sind zu überwachen.
Der Bereich der Ordnungserhaltung umfasst unter anderem:
- Immissionsschutz
- Schädlingsbekämpfungen
- Amtshilfen
- Einweisungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
- Jugendschutz
- Kampfmittelbeseitigungen
- Abwicklung von Sterbefällen ohne Angehörige / gesetzliche Betreuung
- Tierhaltung / Hundewesen
- Schutz der Sonn- und Feiertage
- Seuchenangelegenheiten
- Schulzuführungen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Öl- oder Giftunfälle