„Wilde Müllkippen“, also illegal entsorgter Abfall, müssen nicht sein. Wer als Nacht- und Nebelkipper erwischt wird, muss mit hohen Strafen rechnen. Dabei ist es so viel einfacher, den Abfall über die vorhandenen Abfallgefäße oder über den Wertstoffhof der Gemeinde Nottuln zu entsorgen.
Für die Beseitigung von illegal entsorgten Abfall ist immer die verursachende Person verantwortlich. Wenn diese jedoch nicht bekannt oder zu ermitteln ist, sind Grundstückseigentümer:innen für die Entsorgung zuständig.

Illegalen Abfall auf öffentlichen (gemeindlichen) Flächen können Sie dem Ordnungsamt melden. 
Die Meldung kann formlos per Mail oder per Telefon erfolgen.

Wichtig in diesem Zusammenhang:
→ wo ist der Abfall? (die genaue Lagebezeichnung angeben) 
→ was wurde abgeladen?
→ wann ist es entdeckt worden?
→ wer meldet?

Zudem sind zur Ahndung des Vergehens Angaben von weiteren Beobachtungen sehr hilfreich.

 

Zuständige Stelle

Fachbereich 5 - Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln

Ansprechpartner