Schutz der Sonn- und Feiertage, Sperrstunde
Schutz der Sonn- und Feiertage
Der Schutz der Sonntage und der Feiertage in der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Grundgesetz besonders herausgestellt.
Im Feiertagsgesetz NRW sind die Arbeits- und Veranstaltungsverbote genau festgelegt.
Das Gesetz dient in erster Linie dem Schutz der Sonn- und Feiertage. Das heißt, es werden Regelungen zur Ausübung von beruflichen und gewerblichen Tätigkeiten sowie zur Durchführung von Veranstaltungen wie Sportveranstaltungen, Märkte oder Ausstellungen getroffen.
Die äußere Ruhe der Sonn- und Feiertage soll nicht unnötig beeinträchtigt werden, Störungen und Immissionsbeeinträchtigungen sollen verhindert werden.
Feiertage in NRW
Neujahrstag, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi-Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnamstag, 3. Oktober, Allerheiligentag, 1. und 2. Weihnachtstag einschl. des Vorabends, Volkstrauertag, Totensonntag.
An den vorgenannten Tagen bestehen besondere Einschränkungen hinsichtlich der Tätigkeiten und Aktivitäten insbesondere auch unter Berücksichtigung von konkreten Zeitvorgaben.
Ausnahmen sind zwar möglich, hier ist jedoch ein strenger Maßstab anzulegen.
Neben generellen Vorschriften gibt es eine Reihe von Sonderregelungen – zum Beispiel zum Verkauf von Frischmilch, Bäcker- und Konditorwaren, Blumen und Zeitungen an Sonn- und Feiertagen.
Zuständig für Anträge auf Zulassung von Sonn- und Feiertagsarbeit nach dem Arbeitszeitgesetz ist die Bezirksregierung Münster, Außenstelle Coesfeld.
Sperrstunde
Die Sperrstunde, die Zeit zwischen 5 und 6 Uhr morgens, ergibt sich nach den gesetzlichen Regelungen des Gaststättengesetzes NRW.
Die gesetzliche Sperrstunde für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten ist durch Rechtsverordnung der Landesregierung allgemein festgesetzt. Diese kann in Einzelfällen verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Für Außengastronomie gelten andere, individuelle Regelungen, welche sich nach den Vorgaben der Nachtruhe (22:00 Uhr bis 06:00 Uhr), aber auch zum Beispiel nach der Lage der Gaststätte richten.