Waffenangelegenheiten
Wer eine Schusswaffe oder wer Munition erwerben und besitzen will, benötigt eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz.
Die dafür zuständige Behörde für den Kreis Coesfeld ist der Landrat als Kreispolizeibehörde. Die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte im wesentlichen Jagdscheininhaber:innen und aktiven Sportschütz:innen erteilt.
Eine besondere waffenrechtliche Erlaubnis benötigt, wer
- Schusswaffen führen,
- Schießstätten betreiben oder
- außerhalb der Jagd- oder Schießsportstätte schießen
will.
Eine waffenrechtliche Erlaubnis setzt einen entsprechenden Bedürfnis- und Sachkundenachweis sowie die persönliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung voraus.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte der Informationsseite des Kreis Coesfeld.