Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild von Nottuln und tragen zur Verbesserung der Lebensräume für Mensch und Tier bei. Leider können durch Anpflanzungen aber auch Gefahrensituationen entstehen.
Hecken, Sträucher und Bäume wachsen bei günstigen Bedingungen oft enorm in Höhe und/oder in die Breite. Diese üppig wuchernde Vegetation kann dann dazu führen, dass Hecken, Sträucher und Bäume über die Grenzen des Privateigentums hinaus in den öffentlichen Verkehrsraum hinein wachsen.
Dann engen sie den öffentlichen Straßenraum ein, überdecken ganz oder teilweise Verkehrszeichen und die Straßenbeleuchtung wird eingeschränkt. Damit beeinträchtigen sie auch die Verkehrssicherheit.
Sollte es zu Unfällen kommen, können unter Umständen die Grundstückseigentümer:innen dafür haftbar gemacht werden.
Im Interesse der Verkehrssicherheit ist deshalb ein regelemäßiger Rückschnitt der privaten Bäume und Sträucher entlang der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze vorzunehmen.
Im Interesse der Verkehrssicherheit sind die Bepflanzungen auf das notwendige Maß zurückzuschneiden. Ganzjährig müssen folgende Lichträume freibleiben:

  • 4,5 m über der gesamten Fahrbahn
  • 2,5 m über Rad- und Gehwegen

Daneben dürfen Verkehrszeichen nicht verdeckt werden. Die Pflanzen sind so zurückzuschneiden, dass das Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern stets rechtzeitig wahrgenommen werden kann.
Straßenlaternen sind oft durch Äste und Blätter aus den Privatgrundstücken derart eingewachsen, dass deren Leuchtkraft beeinträchtigt ist. Auch hier gilt, dass Bäume und Sträucher so zurückzuschneiden sind, dass die Straßenlaterne in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt ist.
Ein Rückschnitt zur Beseitigung einer solchen Beeinträchtigung ist jederzeit, das heißt ganzjährig, möglich.
Ansonsten ist nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes eine Schutzzeit zwischen dem 1. März und 30. September zu achten.

 

Zuständige Stelle

Fachbereich 5 - Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln

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