Personenstandsurkunden

Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden) erhalten Sie bei dem Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet, also welches am Geburts-, Eheschließungs-, Lebensverpartnerungs- oder Sterbeort den Sitz hat.
Alle Urkunden dürfen nur den Beteiligten persönlich bzw. Verwandten in gerade auf- oder absteigender Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) ausgehändigt werden. Alle anderen Personen benötigen eine Vollmacht und müssen ein rechtliches Interesse nachweisen.
Geführt werden in Nottuln die Personenstandsregister ab dem 1. Oktober 1874. Frühere Personenstandsfälle wurden in den Kirchenbüchern registriert. Sie können sich Ihre Urkunden persönlich im Rathaus Nottuln, Stiftsplatz 7, Zimmer 704, EG, abholen. 
Geben Sie bitte bei allen Urkundenanforderungen die genauen Daten und möglichst auch die Registernummer des Standesamtes an. Das erleichtert uns das Suchen und ermöglicht eine schnellere Zustellung.