Im öffentlichen Verkehrsraum der Gemeinde Nottuln sind Plakatierungen grundsätzlich verboten.
Wer werben möchte, kann gegebenfalls die kostenpflichtigen Werbeflächen der Städtewerbung Schnelle GmbH nutzen.  
Widerrechtlich im öffentlichen Verkehrsraum aufgehängte Werbeplakate werden von der Gemeinde Nottuln gegebenenfalls kostenpflichtig entfernt.

Ausnahme:

Wahlplakate und Werbung der Zirkusunternehmen, die im Ort gastieren.