Melderegisterauskunft
Es gibt zwei Arten von Melderegisterauskünften: die einfache Auskunft und die erweiterte Auskunft.
Einfache Melderegisterauskunft
Wenn Sie in Nottuln gemeldet sind, haben Sie das Recht, sich kostenlos darüber zu informieren, welche Daten über Sie im Melderegister gespeichert sind. Auf persönliche oder schriftliche (keine telefonische!) Anfrage hin, haben Sie zudem die Möglichkeit, Auskünfte über Vor- und Zunamen, akademische Grade und Anschrift der im Melderegister registrierten Nottulner Einwohner zu erhalten.
Erweiterte Melderegisterauskunft
Laut Bundesmeldegesetz erhalten Personen, die ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen können – unter anderem Rechtsanwälte – eine erweiterte Melderegisterauskunft.
Es können abgefragt werden
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- der Familienstand (lediglich die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- der Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und Sterbeort
- Vor- und Familiennamen
- Anschriften des Ehegatten oder Lebenspartners
Wenn Ihre Daten unvollständig oder falsch sind
Falls Ihre im Melderegister gespeicherten Daten unrichtig oder unvollständig sind, können auf Ihren Antrag hin die Daten durch die Meldebehörde berichtigt oder ergänzt werden. Bitte weisen Sie die Daten durch entsprechende Nachweise nach. Dies können standesamtliche Urkunden (Geburts-, Heirats-, bzw. Sterbeurkunden) aber auch Urkunden und Bescheinigungen von Gerichten, Bescheinigungen über Kirchenein- oder austritt, Staatsangehörigkeitsausweise oder Reisepässe und Personalausweise sein.
Information gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung für meldepflichtige Personen
Besonderheiten
Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen.
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.
Kosten
Die Gebühren für eine einfache Melderegisterauskunft betragen 11 €.
Für eine erweiterte Auskunft fallen Gebühren in Höhe von 15 € an.