Bevor man seinen Führerschein machen kann, steht der  Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an erster Stelle. Diesen Antrag kann man entweder bei der Führerscheinstelle in Dülmen, Kreis Coesfeld (Nebenstelle) Kreuzweg 25 / 27; Telefon 02594-94-36- 0 oder bei der Gemeindeverwaltung Nottuln, Bürgerservice Meldewesen, stellen.
Wir leiten den Antrag an die Führerscheinstelle in Dülmen weiter. 

Umtausch Führerschein

Der Umtausch des alten Führerscheins in den seit 1999 gültigen EU-Führerschein kann man bei uns im Haus oder bei der Führerscheinstelle in Dülmen, Kreisverwaltung Coesfeld, Nebenstelle, Kreuzweg 25/27, Rufnummer 02594- 94- 36- 0, beantragen. Der Antrag ist persönlich zu stellen, da der Antragsteller eine Unterschriftenvorlage unterzeichnen muss.

Hinweise zum Führerscheintausch

Sie haben die Möglichkeit Ihren bisherigen grauen oder rosa Führerschein gegen den EU-Führerschein umzutauschen.

Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle in Dülmen oder Ihrer Stadt - bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen, da der Antragsteller eine Unterschriftenvorlage unterzeichnen muss.


Muss ich tauschen?
Sollten Sie sich öfter im europäischen Ausland aufhalten, wäre es sinnvoll, den Umtausch zu beantragen. 
Die Ausstellung eines EU-Führerscheines ist erforderlich, wenn Sie zum Beispiel einen internationalen Führerschein, eine Fahrerkarte oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erwerben möchten.
Bis 2033 soll es nach einer Richtlinie der Europäischen Union europaweit nur noch einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein geben. Bundesweit betrifft diese Regelung ca. 43 Millionen Führerscheine.

Der Bundesrat hat zwischenzeitlich einen Stufenplan beschlossen, wonach in einem ersten Schritt zunächst die alten rosa und grauen Führerscheine und dann auch alle bis zum 19.01.2013 ausgegebenen Kartenführerscheine ersetzt werden müssen.

Die erste Frist endet am 19.01.2022, die letzte am 19.01.2033 (siehe unten). Nach Ablauf der Frist verlieren die alten Führerscheine Ihre Gültigkeit.

Graue und Rosa Führerscheine sollten nach folgender Staffelung getauscht werden:

Ihr Geburtsjahr                      Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

Vor 1953                                            19.01.2033

1953-1958                                         19.01.2022

1959-1964                                         19.01.2023

1965-1970                                         19.01.2024

1971 oder später                               19.01.2025

  

Die zweite Staffelung bezieht sich auf das Datum, an dem der Führerschein ausgestellt wurde (Kartenführerschein):

Ausstellungsjahr                   Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001                                          19.01.2026

2002-2004                                          19.01.2027

2005-2007                                          19.01.2028

2008                                                   19.01.2029

2009                                                   19.01.2030

2010                                                   19.01.2031

2011                                                   19.01.2032

2012-18.01.2013                                19.01.2033

 

Kartenführerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt werden, sind auf 15 Jahre befristet. Zum jetzigen Kenntnisstand ist es dann lediglich erforderlich ein neues Foto einzureichen: Sprich: keine Prüfung oder ärztliche Untersuchung!

Bitte denken Sie daran, die Anträge auf Umtausch des alten Führerscheins entsprechend der obigen Tabellen frühzeitig zu stellen, um umnötige Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden.

Inhaber eines Papierführerscheins mit der Fahrerlaubnisklasse 2 müssen diesen rechtzeitig vor Vollendung des 50. Lebensjahres verlängern lassen, da ansonsten die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres erlischt. Siehe hierzu Verlängerung einer Fahrerlaubnis.


Sollte die Klasse 2 vor Vollendung des 50. Lebensjahres nicht verlängert worden sein, reduziert sich Ihre Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse 3.
Klasse 3 = Klasse C1 (7,5 t Zugfahrzeug) und C1E (4,5 t Anhänger/Sattelanhänger)
Klasse 2 = Klasse C und CE (sog. 40-Tonner)

Bei der Fahrerlaubnisklasse 3 gibt es noch eine Besonderheit: die sog. Beschränkte Klasse CE oder auch CE79
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres oder mit Verlängerung der Klasse 3 dürfen Fahrerlaubnisinhaber zusätzlich zum Zugfahrzeug der Klasse C1 (7,5 t) einen 11,25 t einachsigen Anhänger ziehen (Schlüsselzahl 79(C1E>12000kg,<=3).
Nähre Informationen zu den Schlüsselzahlen siehe https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html

Verlust des Führerscheins

Ist der Führerschein verloren gegangen oder ist er gestohlen worden, kann man einen neuen Führerschein ausschließlich bei der Führerscheinstelle in Dülmen, Kreuzweg 25/27, beantragen.

Unterlagen

Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis benötigen wir:

  • den Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Sehtestbescheinigung
  • Bescheinigung über Teilnahme am Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort”

Für den Antrag auf Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Führerschein sind erforderlich:

  • gültiger Personalausweis/Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Original-Führerschein

Von Antragstellern/Antragstellerinnen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Klasse C oder CE (früher Klasse 2) beantragen, benötigen wir

  • ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
  • eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung

Besonderheiten

Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.

Kosten

  • Die Gebühren für die Beantragung einer Fahrerlaubnis betragen 5,10 €.
  • Die Gebühren für den Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Führerschein betragen 30,40 €.