Führerschein
Bevor man seinen Führerschein machen kann, steht der Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis an erster Stelle. Diesen Antrag kann man entweder bei der Führerscheinstelle in Dülmen, Kreis Coesfeld (Nebenstelle) Kreuzweg 25 / 27; Telefon 02594-94-36- 0 oder bei der Gemeindeverwaltung Nottuln, Bürgerservice Meldewesen, stellen.
Wir leiten den Antrag an die Führerscheinstelle in Dülmen weiter.
Umtausch Führerschein
Der Umtausch des alten Führerscheins in den seit 1999 gültigen EU-Führerschein kann man bei uns im Haus oder bei der Führerscheinstelle in Dülmen, Kreisverwaltung Coesfeld, Nebenstelle, Kreuzweg 25/27, Rufnummer 02594- 94- 36- 0, beantragen. Der Antrag ist persönlich zu stellen, da der Antragsteller eine Unterschriftenvorlage unterzeichnen muss.
Hinweise zum Führerscheintausch
Sie haben die Möglichkeit Ihren bisherigen grauen oder rosa Führerschein gegen den EU-Führerschein umzutauschen.
Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle in Dülmen oder Ihrer Stadt - bzw. Gemeindeverwaltung zu stellen, da der Antragsteller eine Unterschriftenvorlage unterzeichnen muss.
Muss ich tauschen?
Sollten Sie sich öfter im europäischen Ausland aufhalten, wäre es sinnvoll, den Umtausch zu beantragen.
Die Ausstellung eines EU-Führerscheines ist erforderlich, wenn Sie zum Beispiel einen internationalen Führerschein, eine Fahrerkarte oder die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erwerben möchten.
Bis 2033 soll es nach einer Richtlinie der Europäischen Union europaweit nur noch einen einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein geben. Bundesweit betrifft diese Regelung ca. 43 Millionen Führerscheine.
Der Bundesrat hat zwischenzeitlich einen Stufenplan beschlossen, wonach in einem ersten Schritt zunächst die alten rosa und grauen Führerscheine und dann auch alle bis zum 19.01.2013 ausgegebenen Kartenführerscheine ersetzt werden müssen.
Die erste Frist endet am 19.01.2022, die letzte am 19.01.2033 (siehe unten). Nach Ablauf der Frist verlieren die alten Führerscheine Ihre Gültigkeit.
Graue und Rosa Führerscheine sollten nach folgender Staffelung getauscht werden:
Ihr Geburtsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953-1958 19.01.2022
1959-1964 19.01.2023
1965-1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Die zweite Staffelung bezieht sich auf das Datum, an dem der Führerschein ausgestellt wurde (Kartenführerschein):
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999-2001 19.01.2026
2002-2004 19.01.2027
2005-2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012-18.01.2013 19.01.2033
Kartenführerscheine, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt werden, sind auf 15 Jahre befristet. Zum jetzigen Kenntnisstand ist es dann lediglich erforderlich ein neues Foto einzureichen: Sprich: keine Prüfung oder ärztliche Untersuchung!
Bitte denken Sie daran, die Anträge auf Umtausch des alten Führerscheins entsprechend der obigen Tabellen frühzeitig zu stellen, um umnötige Warte- und Bearbeitungszeiten zu vermeiden.
Inhaber eines Papierführerscheins mit der Fahrerlaubnisklasse 2 müssen diesen rechtzeitig vor Vollendung des 50. Lebensjahres verlängern lassen, da ansonsten die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres erlischt. Siehe hierzu Verlängerung einer Fahrerlaubnis.
Sollte die Klasse 2 vor Vollendung des 50. Lebensjahres nicht verlängert worden sein, reduziert sich Ihre Fahrerlaubnis auf die Fahrerlaubnisklasse 3.
Klasse 3 = Klasse C1 (7,5 t Zugfahrzeug) und C1E (4,5 t Anhänger/Sattelanhänger)
Klasse 2 = Klasse C und CE (sog. 40-Tonner)
Bei der Fahrerlaubnisklasse 3 gibt es noch eine Besonderheit: die sog. Beschränkte Klasse CE oder auch CE79
Bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres oder mit Verlängerung der Klasse 3 dürfen Fahrerlaubnisinhaber zusätzlich zum Zugfahrzeug der Klasse C1 (7,5 t) einen 11,25 t einachsigen Anhänger ziehen (Schlüsselzahl 79(C1E>12000kg,<=3).
Nähre Informationen zu den Schlüsselzahlen siehe https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_9.html
Verlust des Führerscheins
Ist der Führerschein verloren gegangen oder ist er gestohlen worden, kann man einen neuen Führerschein ausschließlich bei der Führerscheinstelle in Dülmen, Kreuzweg 25/27, beantragen.
Unterlagen
Für die Beantragung einer Fahrerlaubnis benötigen wir:
- den Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Sehtestbescheinigung
- Bescheinigung über Teilnahme am Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort”
Für den Antrag auf Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Führerschein sind erforderlich:
- gültiger Personalausweis/Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Passfoto
- Original-Führerschein
Von Antragstellern/Antragstellerinnen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Klasse C oder CE (früher Klasse 2) beantragen, benötigen wir
- ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten
- eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung
Besonderheiten
Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen.
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.
Kosten
- Die Gebühren für die Beantragung einer Fahrerlaubnis betragen 5,10 €.
- Die Gebühren für den Umtausch des alten Führerscheins in den EU-Führerschein betragen 30,40 €.