Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, brauchen Sie sich seit 2004 bei Ihrer bisherigen Meldebehörde nicht mehr abzumelden. Bitte nehmen Sie aber zeitnah die Anmeldung bei Ihrer neuen Meldebehörde vor.
Diese veranlasst dann die Abmeldung der früheren Wohnung. 
Zur Anmeldung der neuen Wohnung benötigen Sie nicht mehr wie früher die Abmeldebestätigung.
Die Abmeldepflicht besteht aber weiterhin, wenn Sie 

  • aus einer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen. Zum Beispiel dann, wenn Sie ins Ausland gehen oder
  • aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und im Anschluss keine neue Nebenwohnung mehr beziehen oder
  • aus Ihrer Wohnung ausziehen und danach wohnungslos sind

In diesen Fällen benötigen Sie außerdem seit dem 1. November 2015 die sogenannte Wohnungsgeberbescheinigung.
Die Abmeldung muss persönlich unterschrieben sein und im Bürgerservice Meldewesen abgegeben werden.

Informationen gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung für meldepflichtige Personen

Besonderheiten

Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.

Kosten

Die Abmeldung ist gebührenfrei.