Einen Leichenpass benötigen die Angehörigen eines Verstorbenen, wenn er von Deutschland aus ins Ausland zwecks Beisetzung überführt werden soll. Das Dokument stellt das Standesamt/Ordnungsamt aus, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Soll der Verstorbene lediglich in ein anderes Bundesland gebracht werden, reicht die Todesbescheinigung beziehungsweise die Sterbeurkunde aus – sofern es in den jeweiligen Bundesländern, auch in solchen, die man während der Überführung durchfährt, Pflicht ist.

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses beträgt 25 Euro.
In der Regel sind es die Bestatter, die den Leichenpass beim zuständigen Standesamt/Ordnungsamt beantragen.