Leichenpass
Einen Leichenpass benötigen die Angehörigen eines Verstorbenen, wenn er von Deutschland aus ins Ausland zwecks Beisetzung überführt werden soll. Das Dokument stellt das Standesamt/Ordnungsamt aus, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Soll der Verstorbene lediglich in ein anderes Bundesland gebracht werden, reicht die Todesbescheinigung beziehungsweise die Sterbeurkunde aus – sofern es in den jeweiligen Bundesländern, auch in solchen, die man während der Überführung durchfährt, Pflicht ist.
Amt/Fachbereich
Ordnungswesen/ Standesamt
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses beträgt 25 Euro.
In der Regel sind es die Bestatter, die den Leichenpass beim zuständigen Standesamt/Ordnungsamt beantragen.