Beim Ordnungsamt unserer Gemeinde angesiedelt, kümmert sich die Bußgeldstelle um die Überwachung des ruhenden Verkehrs, während die Verkehrsüberwachung in Sachen Geschwindigkeitskontrollen beim Kreis Coesfeld liegt.  
Die Mitarbeiter:innen des Ordnungsamtes überprüfen regelmäßig den ruhenden Verkehr: Sie kontrollieren, ob die Fahrzeuge da abgestellt sind, wo sie parken dürfen und ob gegebenenfalls die Parkscheibe ordnungsgemäß hinter der Windschutzscheibe platziert ist.
Im Ortskern ist das Tempo auf 30 km/h bzw. 10 km/h begrenzt. Hier gilt der Grundsatz, dass das Fahrzeug nur zwei Stunden lang dort abgestellt werden darf – ausgewiesen durch eine Parkscheibe.
Ist die Zeit überschritten oder liegt keine Parkscheibe gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe, sind die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes angehalten, je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit ein Verwarnungs- oder Bußgeld zu erheben.
Das Knöllchen muss bei der Bußgeldstelle (Finanzzentrum Baumberge, Gemeindekasse) innerhalb einer Woche beglichen werden.
In besonderen Fällen darf das Ordnungsamt auch das Abschleppen des Fahrzeugs veranlassen. Zum Beispiel dann, wenn Fahrzeuge Parkplätze für außergewöhnlich Gehbehinderte blockieren, Geh- und Radwege so zustellen, dass ein Kinderwagen nicht mehr passieren kann, eine Ladezone behindern oder in einer Feuerwehrzufahrt abgestellt sind.
Diese Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.
Die betroffenenen Fahrzeugführer:innen beziehungsweise Fahrzeughalter:innen können entweder beim Polizeibezirksdienst in Nottuln unter der Rufnummer (02502) 22 53 65 oder nach Dienstschluss bei der Polizeiwache in Dülmen unter der Rufnummer (02594) 79 30 erfragen, wo das Fahrzeug wieder abhgeholt werden kann. 
Wenn Sie das Auto beim Abschleppunternehmen abholen müssen, sollten Sie folgendes bereithalten:

  • Ihren Personalausweis
  • den Fahrzeugschein des abgeschleppten Autos