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Ab sofort können Fischereischeine und Nachweise über die Fischereiabgabe auch digital genutzt werden. Die Beantragung ist online oder bei der Gemeindeverwaltung möglich.


Die wichtigsten Änderungen

  • Fischereischeine werden künftig auf Lebenszeit ausgestellt
  • Die Fischereiabgabe wird getrennt vom Fischereischein für ein oder fünf Kalenderjahre entrichtet
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder im Scheckkartenformat genutzt werden
  • Beim Angeln sind zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis sowie ein gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer mitzuführen
  • Der bisherige Jugendfischereischein entfällt. Kinder und Jugendliche von 10 bis einschließlich 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Person mit gültigem Fischereischein angeln. Bei der Ausübung der Fischerei ist künftig ein amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Kinderpersonalausweis) oder Schülerausweis mitzuführen. Ein entsprechender Ausweis genügt zudem als Nachweis für den Erwerb eines Fischereierlaubnisscheins.

→  Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit gültig. Ein sofortiger Umtausch ist nicht erforderlich.

 

Beantragung digitalter Fischerei-Dokumente

Fischereischein

  • Der Umtausch eines vor dem 1. Juli 2026 ausgestellten Fischereischeins ist ausschließlich bei der Gemeindeverwaltung möglich
  • Nach erstmalig bestandener Fischerprüfung ab dem 3. Juli 2026 kann der Fischereischein online über meineverwaltung.nrw  oder bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden

 

Nachweis über die Fischereiabgabe
Die Fischereiabgabe kann online über meineverwaltung.nrw  oder bei der Gemeindeverwaltung entrichtet werden.

 

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, können unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne Fischerprüfung einen Ausländerfischereischein beantragen. Voraussetzung ist, dass sie in anderer Weise über die erforderlichen Kenntnisse für die Ausübung des Fischfangs verfügen.
Der Antrag ist online über meineverwaltung.nrw  – ausschließlich für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland – oder bei der Gemeindeverwaltung möglich.

Fischereischein mit Begleitung
Der Fischereischein mit Begleitung kann online über meineverwaltung.nrw oder postalisch beim
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen  beantragt werden.



Beim Angeln mitzuführen
(Ab Juli 2026 sind folgende Unterlagen erforderlich)

  • Fischereischein – digital, als Ausdruck oder Scheckkarte
  • Nachweis über die entrichtete Fischereiabgabe – digital oder als Ausdruck
  • amtlicher Lichtbildausweis; bei Jugendlichen genügt auch ein Schülerausweis
  • gültiger Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer

 

 

Weitere Informationen

Informationen zu den neuen Verfahren, den Onlinediensten sowie Antworten auf häufige Fragen finden Sie auf der Internetseite der Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen

 

Erforderliche Unterlagen

→ Online-Antrag

Für die Online-Beantragung des Fischereischeins wird ein BundID-Nutzerkonto mit eID-Funktion des Personalausweises benötigt.
Für den Nachweis über die Fischereiabgabe und den Ausländerfischereischein genügt grundsätzlich ein einfacher BundID-Login mit E-Mailadresse und Passwort. Die Bezahlung erfolgt online per Kreditkarte. Weitere Zahlungsmöglichkeiten werden schrittweise eingeführt.
Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen bietet die Leitstelle für das Fischereischeinwesen Nordrhein-Westfalen (https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen).
Bei Fragen zur persönlichen Antragstellung wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung 

 

Amt/Fachbereich

Bürgerservice (Meldewesen)

Kosten

Fischereischein auf Lebenszeit
18,00 € (online)
30,00 € (Gemeindeverwaltung)


Fischereiabgabe für 1 Kalenderjahr
14,00 € (online)
22,00 € (Gemeindeverwaltung)


Fischereiabgabe für 5 Kalenderjahre
42,00 € (online)
50,00 € (Gemeindeverwaltung)


Ausländerfischereischein inklusive Fischereiabgabe
20,00 € (online)
32,00 € (Gemeindeverwaltung)

 

Der Fischereischein mit Begleitung auf Lebenszeit kostet 30,00 € und ist beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen zu bekommen (online und postalisch)