Führungszeugnis
Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Es gibt vier verschiedene Führungszeugnisse: Wird es für persönliche Belange Zwecke – zum Beispiel zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt, ist es ein Privatführungszeugnis.
Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient zur Vorlage bei einer Behörde – zum Beispiel auf Erteilung einer Fahrerlaubnis. Es enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden.
Das „erweiterte Führungszeugnis” benötigen Personen, die im Kinder- oder Jugendbereich (z. B. Kindergarten, Schule, Sportverein) tätig werden wollen. Der zukünftige Arbeitgeber stellt für die Beantragung eine entsprechende Bescheinigung aus, die Sie bei uns vorlegen müssen.
Das europäische Führungszeugnis wird in Deutschland lebenden Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union erteilt. Dieses Führungszeugnis gibt auch Auskunft darüber, ob die betreffende Person im EU-Staat ihrer Herkunft vorbestraft ist.
Bearbeitungsdauer
In der Regel dauert es zwei bis drei Wochen, bis das Führungszeugnis ausgestellt ist. Bei einem Europäischen Führungszeugnis ist mit einer Bearbeitungszeit von etwa 20 Werktagen zu rechnen.
Das neue Führungszeugnis
Seit Anfang 2019 hat das Führungszeugnis ein neues Aussehen. Es wurde hinsichtlich des Datenschutzes und der Fälschungssicherheit verbessert. Die auffälligste Neuerung betrifft das weiße Adressfeld, das deutlich vergrößert wurde.
Außerdem ist das neue Führungszeugnis übersichtlicher und mehrsprachig. So stehen die Daten zur Person jetzt bei jedem Führungszeugnis einheitlich oben rechts auf der Seite, unabhängig davon, ob Eintragungen vorhanden sind oder nicht. Die Bezeichnungen der Personendaten werden künftig in deutscher, englischer und französischer Sprache aufgeführt. Enthält das Führungszeugnis keine Eintragung wird auch diese Information dreisprachig aufgeführt. Neben dem Führungszeugnis wurden auch alle übrigen Auskünfte aus dem Bundeszentralregister sowie die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister in gleicher Weise angepasst. Weitere Informationen gibt es dazu in diesem Flyer des Bundesamtes für Justiz.
Unterlagen
Das Führungszeugnis ist durch die betreffende Person persönlich unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses beim Bürgerservice (Meldewesen) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz als ausstellender Behörde zu beantragen. Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.
Besonderheiten
Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen.
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.
Kosten
- Die Kosten für die Beantragung eines der Führungszeugnisse betragen 13 €.