Gaststättenangelegenheiten
Eröffnung einer Gaststätte
Wer eine Gaststätte, ein Restaurant, Bistro oder Café betreiben möchte, muss es zunächst beim Bürgerservice Meldewesen als Gewerbe regulär anmelden (Gewerbeanmeldung).
Soll an Ort und Stelle Alkohol ausgeschenkt werden, benötigt der Betreiber zusätzlich eine sogenannte gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession) und muss in dieser Sache beim Ordnungsamt vorstellig werden.
Besonderheiten
Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen.
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.