Wer eine Gaststätte, ein Restaurant, Bistro oder Café betreiben möchte, muss dieses Gewerbe zunächst regulär anmelden. Soll an Ort und Stelle Alkohol ausgeschenkt werden, benötigt der Betreiber zusätzlich eine sogenannte gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession).
Wenn das der Fall ist, muss der Gaststättenbetreiber zunächst zum Ordnungsamt. Dort wird der Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Erlaubnis gestellt werden. Dazu müssen Nachweise erbracht werden über:
die persönliche Zuverlässigkeit
Auszug dem Bundeszentralregister
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde

die fachliche Eignung
Teilnahme an einer IHK-Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Vorschriften nach §4 GastG (Gaststättenunterrichtung)
- soll die Erlaubnis einer GmbH erteilt werden, müssen alle Geschäftsführer an dieser Unterrichtung teilgenommen haben – Ausnahme: Absolventen bestimmter Ausbildungsberufe, die in den Grundzügen der lebensmittelrechtlichen Vorschriften geprüft worden sind
- eine Bescheinigung über die Erstbelehrung des Gesundheitsamtes nach dem Infektionsschutzgesetz, die nicht älter sein darf als drei Monate
- objektbezogene Voraussetzungen
- Miet-, Pacht- oder Kaufvertrag über die Gaststättenräumlichkeiten
- Nachweis darüber, dass die Räume entsprechend der landesrechtlichen Vorschriften nutzungsfähig sind (gegebenenfalls Bauzeichnungen/Grundrisse der Betriebsräume inklusive der Sanitärräume)
Die zuständige Behörde kann darüber hinaus noch weitere Nachweise verlangen. Daher ist es sinnvoll, sich bereits im Vorfeld mit den betreffenden Stellen in Verbindung zu setzen, sodass die Anmeldung des Gewerbes beziehungsweise die Erteilung gaststättenrechtliche Erlaubnis reibungslos und zeitnah erfolgen kann.
Aus besonderem Anlass kann der Betrieb eines erlaubnisbedürftigen Gaststättengewerbes unter erleichterten Voraussetzungen vorübergehend auf Widerruf gestattet werden. Wird also bei einer Veranstaltung vor Ort Alkohol ausgeschenkt, muss eine Erlaubnis beantragt werden.
Hinweis: Bei alkoholfreien Getränken und/oder zubereiteten Speisen ist keine Gestattung erforderlich.

Wie erhalte ich die vorläufige Gestattung?

Eine Gestattung ist nur aufgrund eines Antrages möglich.

Kosten

Die Höhe der anfallenden Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand.