Ihr Vermieter holt Ihre Briefe aus dem Briefkasten und liest Ihre Post? Vom Nachbargrundstück hängen Äste und Zweige zu Ihnen herüber? Sie müssen ständig das Laub aus dem benachbarten Garten entfernen?

In diesen und vielen weiteren privaten, bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten und Strafsachen können Ihnen die Schiedsfrauen und -männer weiterhelfen. Günstig, schnell und mit hoher Erfolgsquote.

Bei bestimmten Delikten, wie z.B.

  • Beleidigung
  • einfache Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Stalking
  • Bedrohung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

müssen Sie vor Klageerhebung bei Gericht zwingend zuvor ein Schiedsverfahren durchlaufen. Hier ist ein Schlichtungsversuch gesetzlich vorgeschrieben, um die Gerichte zu entlasten.

Was erwartet Sie?

Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Die Schiedsfrauen und -männer sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, und absolut unparteiisch tätig. Ziel ist, einen Vergleich zu erzielen, mit dem beide Seiten gut leben können. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.


Wie sind die Erfolgsaussichten?
Da keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das erzielte Einvernehmen von Dauer ist.
Generell ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet. Auch außerhalb der üblichen Arbeitszeit, was bedeutet, dass Sie Zeit, Nerven und Geld sparen.

 

Wie sind die Schiedsmänner zu erreichen?

Für die Gemeinde Nottuln gibt es zwei Schiedspersonen, die für insgesamt zwei Schiedsbezirke (siehe Karte) tätig sind. 

Schiedsbezirk I (siehe Karte der Schiedsbezirke) 
Elisabeth Schmeddinghoff 
Pfarrer-Wesselinck-Str. 16
48301 Nottuln
Tel.: 02509 447
E-mail: elisabeth.schmeddinghoff@schiedsfrau.de 

Schiedsbezirk II (siehe Karte der Schiedsbezirke)
Volker Christoph
Von-Vincke-Str. 2a
48143 Münster
Mobil: 0171 74 35 523
E-Mail: volker.christoph@gmx.de

 

Schiedsbezirke Nottuln