Sie ziehen nach Nottuln? Dann müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei uns anmelden. 

Die Frist beginnt mit dem tatsächlichen Tag Ihres Einzugs. Die Anmeldung sollte persönlich erfolgen.
Bei Familien genügt es jedoch, wenn einer der Meldepflichtigen vorspricht und die Ausweisdokumente aller Familienmitglieder zur Anmeldung vorlegt.
Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein, kann die Anmeldung durch eine/n Bevollmächtigte/n vorgenommen werden. Dazu werden eine Vollmacht und die Ausweisdokumente der/des Meldepflichtigen benötigt.
Außerdem muss der/die Vertreter/in sich selbst ausweisen können und in der Lage sein, über die Meldepflichtige/den Meldepflichtigen alle erforderlichen Auskünfte, insbesondere über weitere Wohnungen und deren Status (Haupt-/Nebenwohnung), erteilen zu können.
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht dem, dessen Wohnung diese Personen beziehen.
Bei Personen, für die ein/e Pfleger/in oder Betreuer/in bestellt ist, der das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, liegt die Meldepflicht bei der Betreuungsperson. In diesen Fällen ist die Bestellung/der Gerichtsbeschluss mit vorzulegen.

 

Wohnsitz online anmelden

Ab dem 20. Dezember 2024 kann der Wohnsitz komplett online bei der Gemeinde Nottuln vorgenommen werden. Dieser Online-Dienst ermöglicht die digitale Ummeldung nach einem Umzug sowohl für Einzelpersonen als auch für Familien und stellt damit eine bequeme und zeitsparende Alternative zur Wohnsitzanmeldung vor Ort dar.
Wer diese Dienstleistung nutzen möchte, braucht ein behördliches Nutzerkonto (Bund.ID), eine eID-Karte oder einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
Am einfachsten funktioniert die Online-Anmeldung mit dem Smartphone.
Hier geht es zur Online-Anmeldung.

 

Information nach Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

Unterlagen

Für Ihre Anmeldung bei uns benötigen Sie:

  • Personalausweis oder den
  • Reisepass, falls vorhanden oder wenn Sie keinen Personalausweis besitzen. Auch im Reisepass wird der aktuelle Wohnort eingetragen
  • wenn Sie aus dem Ausland zuziehen Ihren Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum
  • seit dem 1. November 2015 außerdem die Wohnungsgeberbescheinigung

Besonderheiten

Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.