Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen bedürfen meist einer Genehmigung.
Unter Änderung ist die nicht nur unerhebliche Umgestaltung einer baulichen Anlage, also beispielsweise der Dachgeschossausbau, zu verstehen.
Eine Nutzungsänderung ist die Änderung der genehmigten Benutzungsart einer baulichen Anlage. Eine solche liegt vor, wenn beispielsweise Wohnräume in Büronutzung, in eine Praxis oder eine gewerbliche Nutzung geändert werden. 

Verfahren

Wenn Sie die Erteilung einer Baugenehmigung möchten, ist zunächst ein Bauantrag einzureichen. Im Bauantrag ist das Vorhaben baurechtlich, vollständig und prüfbar darzustellen. Die Bauvorlagen sind in der Regel durch eine/n Bauvorlageberechtigte/n (z. B. Architektin/en) zu erstellen.
Im Baugenehmigungsverfahren prüft das Bauordnungsamt (eventuell unter Beteiligung anderer Dienststellen und Behörden) die Vereinbarkeit des jeweiligen Vorhabens mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften.
Sofern diese dem Vorhaben nicht entgegenstehen, wird eine Baugenehmigung erteilt, auf die die Antragsteller:innen (Bauherr:innen) einen Rechtsanspruch haben. Der Bescheid ist drei Jahre gültig. Das heißt, dass innerhalb dieser Zeit mit dem Bauvorhaben begonnen werden muss.
Auf Antrag kann die Baugenehmigung um ein Jahr verlängert werden. 

Genehmigungsfreistellungsverfahren                    

Vorhaben, die nicht genehmigt werden müssen:

Es gibt einige Vorhaben, die genehmigungsfrei sind (§ 62 BauO NRW).
Das sind unter anderem: 

  • Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt ohne Aufenthaltsräume
  • Garagen bis zu einer Höhe von 3 m und einer Brutto-Grundfläche bis zu 30 m²
  • Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m
  • Mauern und Einfriedungen bis zu 2 m, außer im Außenbereich
  • Werbeanlagen bis zu einer Größe von 1 m²
  • Nicht überdachte Stellplätze für PKW und Motorräder bis zu 100 m²

Dabei sollten die Bauherr:innen darauf achten, dass diese baulichen Anlagen – auch wenn sie genehmigungsfrei sind –, den baurechtlichen Bestimmungen (Bauplanungs- und Bauordnungsrecht), beispielsweise die Festsetzungen im Bebauungsplan, entsprechen müssen. Auskunft über alle Bebauungspläne der Gemeinde Nottuln finden Sie online über den  Themenatlas des GIS-Portals des Kreises Coesfeld (siehe unten).

Darüber hinaus sieht die Landesbauordnung unter § 63 das „Genehmigungsfreistellungsverfahren“ vor, welches unter bestimmten Umständen für Wohngebäude, Stellplätze und Garagen gilt.
Voraussetzung dafür ist, dass das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegt und dessen Festsetzungen nicht widerspricht, die Erschließung gesichert ist und die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der Bauvorlagen erklärt, dass das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.

Wichtige Information:

Die Bauvorlagen sind in einfacher Ausfertigung erforderlich.

Zur Verfahrensbeschleunigung, Papiereinsparung und besseren Archivierbarkeit bitten wir als Gemeinde Nottuln darum, dass die Freistellungsunterlagen im gleichen Umfang und Inhalt sowohl in Papierfassung als auch digital im pdf-Format eingereicht werden.

Die Übermittlung erfolgt an die folgende E-Mail-Adresse:

baufreistellungen@nottuln.de


 B-Pläne im Themenatlas des GIS-Portals

Die meisten Bebauungspläne, die unter anderem als Grundlage des Genehmigungsfreistellungsverfahren dienen, können über den Themenatlas des GIS-Portals des Kreises Coesfeld angesehen und heruntergeladen werden.
Hier geht es direkt zur Übersichtskarte.

 Und so funktioniert die Bebauungsplan-Einsicht im Themenatlas:

  1. Öffnen Sie den unter der Seite des GIS-Portals den Bereich „Themenatlas“
  2. Klicken Sie dann unter dem Bereich „Bauen & Wohnen“ auf „Karten im Themenbereich“
  3. Öffnen Sie unter Bauleitplanung die Übersichtskarte des Gemeindegebietes und laden Sie von der Karte den entsprechenden Bebauungsplan herunter

Weitere Informationen rund um das Thema „Bauen” sowie die entsprechenden Formulare finden sich beim Serviceportal des Kreises Coesfeld unter der Rubrik  Dienstleistungen „Bauen&Wohnen”.

Unterlagen

  • Bauantrag
  • Lageplan
  • ein beglaubigter Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte
  • Bauzeichnungen
  • Baubeschreibung
  • Bauvorlagen nach der Bauprüfverordnung
  • bautechnische Nachweise
  • Erhebungsbogen für die Baugenehmigung

Je nach Bauvorhaben können sich weitere benötigte Anlagen zum Bauantrag ergeben. 

Formulare

Kosten

Die Gebühren für die Bearbeitung sind abhängig vom Umfang des Bauvorhabens.
Je nach Verfahrensart beträgt die Gebühr:

  • bei Neubau oder Erweiterung von Gebäuden zwischen 0,6 bis 1 Prozent der Rohbausumme
  • bei baulichen Änderungen im Bestand 0,6 bis 1 Prozent der Herstellungssumme
  • bei Nutzungsänderungen zusätzlich 50 € bis 2500 €
  • bei Abbrüchen 50 € bis 1500 € je abzubrechender Anlage

Zuständige Stelle

Bauplanung und Liegenschaften
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