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Schulanmeldung
Schulanmeldung & Schuleingangsuntersuchung
Stichtag ist immer der 30. September eines Jahres. Für die Kinder, die bis zu diesem Tag sechs Jahre alt werden, beginnt die Schulpflicht ab dem 1. August desselben Jahres. Ihre Eltern bekommen bereits im Herbst des Vorjahres Post von der Gemeindeverwaltung Nottuln, in der ihnen mitgeteilt wird, dass ihr Kind im nächsten Jahr schulpflichtig wird und an einer Grundschule angemeldet werden muss. Auch durch eine Veröffentlichung in der Tageszeitung werden die Erziehungsberechtigten darauf hingewiesen, wann die Anmeldungen in den Nottulner Grundschulen stattfinden.
Wichtiger Bestandteil des Schulanmeldeverfahrens ist die Schuleingangsuntersuchung, die für die angehenden Grundschüler des Kreises Coesfeld immer in den jeweiligen Gesundheitsämtern in Coesfeld, Lüdinghausen und Dülmen stattfindet. Diese schulärztliche Untersuchung ist im übrigen nicht gleichzusetzen mit der Früherkennungsuntersuchung U9, die der Kinderarzt vornimmt. Sie ist unabhängig von der U9 wahrzunehmen.
Der Schularzt überprüft, wie weit das Kind in seiner körperlichen, motorischen, kognitiven (Denkentwicklung), emotionalen und sozialen Entwicklung ist. Mit dieser Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Damit jedem Kind die schulischen Bedingungen ermöglicht werden, die es benötigt, um erfolgreich zu lernen.
Weitere Informationen zur Schuleingangsuntersuchung gibt es beim Kreis Coesfeld.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Beermann
Tel: +49 2502 942-227
E-Mail: beermann@nottuln.de
- Frau Rüskamp
Tel: +49 2502 942-226
E-Mail: rueskamp@nottuln.de
- Frau Faber
Tel: +49 2502 942-225
E-Mail: faber@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Schule
Stiftsplatz 11
48301 Nottuln
E-Mail: gellenbeck@nottuln.de
Amt/Fachbereich
Schule und Soziales
Schulanmeldung & Schuleingangsuntersuchung
Stichtag ist immer der 30. September eines Jahres. Für die Kinder, die bis zu diesem Tag sechs Jahre alt werden, beginnt die Schulpflicht ab dem 1. August desselben Jahres. Ihre Eltern bekommen bereits im Herbst des Vorjahres Post von der Gemeindeverwaltung Nottuln, in der ihnen mitgeteilt wird, dass ihr Kind im nächsten Jahr schulpflichtig wird und an einer Grundschule angemeldet werden muss. Auch durch eine Veröffentlichung in der Tageszeitung werden die Erziehungsberechtigten darauf hingewiesen, wann die Anmeldungen in den Nottulner Grundschulen stattfinden.
Wichtiger Bestandteil des Schulanmeldeverfahrens ist die Schuleingangsuntersuchung, die für die angehenden Grundschüler des Kreises Coesfeld immer in den jeweiligen Gesundheitsämtern in Coesfeld, Lüdinghausen und Dülmen stattfindet. Diese schulärztliche Untersuchung ist im übrigen nicht gleichzusetzen mit der Früherkennungsuntersuchung U9, die der Kinderarzt vornimmt. Sie ist unabhängig von der U9 wahrzunehmen.
Der Schularzt überprüft, wie weit das Kind in seiner körperlichen, motorischen, kognitiven (Denkentwicklung), emotionalen und sozialen Entwicklung ist. Mit dieser Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Damit jedem Kind die schulischen Bedingungen ermöglicht werden, die es benötigt, um erfolgreich zu lernen.
Weitere Informationen zur Schuleingangsuntersuchung gibt es beim Kreis Coesfeld.
Frau
Beermann
120 (Stiftsplatz 11, 2. Obergeschoss)
Frau
Rüskamp
120 (Stiftsplatz 11, 2. Obergeschoss)
Frau
Faber
120 (Stiftsplatz 11, 2. Obergeschoss)