BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Schulanmeldung

Schulanmeldung & Schuleingangsuntersuchung

Stichtag ist immer der 30. September eines Jahres. Für die Kinder, die bis zu diesem Tag sechs Jahre alt werden, beginnt die Schulpflicht ab dem 1. August desselben Jahres. Ihre Eltern bekommen bereits im Herbst des Vorjahres Post von der Gemeindeverwaltung Nottuln, in der ihnen mitgeteilt wird, dass ihr Kind im nächsten Jahr schulpflichtig wird und an einer Grundschule angemeldet werden muss. Auch durch eine Veröffentlichung in der Tageszeitung werden die Erziehungsberechtigten darauf hingewiesen, wann die Anmeldungen in den Nottulner Grundschulen stattfinden.
Wichtiger Bestandteil des Schulanmeldeverfahrens ist die  Schuleingangsuntersuchung, die für die angehenden Grundschüler des Kreises Coesfeld immer in den jeweiligen Gesundheitsämtern in Coesfeld, Lüdinghausen und Dülmen stattfindet. Diese schulärztliche Untersuchung ist im übrigen nicht gleichzusetzen mit der Früherkennungsuntersuchung U9, die der Kinderarzt vornimmt. Sie ist unabhängig von der U9 wahrzunehmen.
Der Schularzt überprüft, wie weit das Kind in seiner körperlichen, motorischen, kognitiven (Denkentwicklung), emotionalen und sozialen Entwicklung ist. Mit dieser Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Damit jedem Kind die schulischen Bedingungen ermöglicht werden, die es benötigt, um erfolgreich zu lernen.
Weitere Informationen zur Schuleingangsuntersuchung gibt es beim Kreis Coesfeld.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

Schule und Soziales

Schulanmeldung

Schulanmeldung & Schuleingangsuntersuchung

Stichtag ist immer der 30. September eines Jahres. Für die Kinder, die bis zu diesem Tag sechs Jahre alt werden, beginnt die Schulpflicht ab dem 1. August desselben Jahres. Ihre Eltern bekommen bereits im Herbst des Vorjahres Post von der Gemeindeverwaltung Nottuln, in der ihnen mitgeteilt wird, dass ihr Kind im nächsten Jahr schulpflichtig wird und an einer Grundschule angemeldet werden muss. Auch durch eine Veröffentlichung in der Tageszeitung werden die Erziehungsberechtigten darauf hingewiesen, wann die Anmeldungen in den Nottulner Grundschulen stattfinden.
Wichtiger Bestandteil des Schulanmeldeverfahrens ist die  Schuleingangsuntersuchung, die für die angehenden Grundschüler des Kreises Coesfeld immer in den jeweiligen Gesundheitsämtern in Coesfeld, Lüdinghausen und Dülmen stattfindet. Diese schulärztliche Untersuchung ist im übrigen nicht gleichzusetzen mit der Früherkennungsuntersuchung U9, die der Kinderarzt vornimmt. Sie ist unabhängig von der U9 wahrzunehmen.
Der Schularzt überprüft, wie weit das Kind in seiner körperlichen, motorischen, kognitiven (Denkentwicklung), emotionalen und sozialen Entwicklung ist. Mit dieser Untersuchung soll vor allem festgestellt werden, ob ein Kind in irgendeinem Bereich besondere Förderung und Unterstützung benötigt. Damit jedem Kind die schulischen Bedingungen ermöglicht werden, die es benötigt, um erfolgreich zu lernen.
Weitere Informationen zur Schuleingangsuntersuchung gibt es beim Kreis Coesfeld.

https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/374/show
Schule
Stiftsplatz 11 48301 Nottuln
Telefon 02502 942-210

Frau

Beermann

120 (Stiftsplatz 11, 2. Obergeschoss)

+49 2502 942-227
beermann@nottuln.de

Frau

Rüskamp

120 (Stiftsplatz 11, 2. Obergeschoss)

+49 2502 942-226
rueskamp@nottuln.de

Frau

Faber

120 (Stiftsplatz 11, 2. Obergeschoss)

+49 2502 942-225
faber@nottuln.de