Die Schulform „Förderschule” gliedert sich in sieben Schultypen mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten:

  • Sehen
  • Hören und Kommunikation
  • Sprache
  • körperliche und motorische Entwicklung
  • Lernen
  • emotionale und soziale Entwicklung
  • geistige Entwicklung
Die Förderschulen arbeiten auf der Grundlage der Richtlinien und Lehrpläne für die Grund­schulen und Hauptschulen. Sie vergeben auch die entsprechenden Schul­ab­schlüsse.
Davon ausgenommen sind die Förder­schulen mit den Förder­schwerpunkten „geistige Entwicklung” und „Lernen”.
Sie arbeiten nach jeweils eigenen Richt­linien und Lehr­plänen.
An Schulen mit dem Förder­schwerpunkt „Lernen” kann in besonderen Fällen auch der Haupt­schul­abschluss vergeben werden.
Schulen mit den Förderschwerpunkten „geistige Entwicklung” und „körperliche und motorische Entwicklung” sind in aller Regel Ganztagsschulen.
Die Aufnahme in eine Förderschule bedarf in jedem Einzelfall der Erstellung eines pädago­gischen Gutachtens.
Gegebenen­falls werden weitere Fach­gutachten und/oder ein schul­ärztliches Gutachten beauftragt.
Voraus gehen die Beteiligung der Erziehungs­berechtigten sowie die Entscheidung der zuständigen Schulaufsicht.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Schulamt des Kreises Coesfeld.