BIS: Suche und Detail

Die Gemeinde Nottuln betreibt die Abfallentsorgung als öffentliche Einrichtung. Um die anfallenden Kosten decken zu können, erhebt sie Abfallentsorgungsgebühren. 

Die jährliche Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung richtet sich nach der Anzahl und dem Abfuhrrhythmus der Restabfallbehälter. Berechnet wird sie jährlich für die Abfuhr der Restabfall-, der 120-l-Bio- und der 240-l-Papiertonne einschließlich der Benutzung des Wertstoffhofes. 

Wer ist gebührenpflichtig?

Gebührenpflichtig sind die Eigentümer:innen eines im Gebiet der Gemeinde Nottuln liegenden Grundstücks, das dem Anschluss- und Benutzungszwang gemäß der Satzung über die Erhebung der Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abfallbeseitigung unterliegt.

 

 

Amt/Fachbereich

Steuern und Gebühren

Zuständige Stelle

Dokumente