Die Unterbringung nach PsychKG (Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei  psychischen Krankheiten) meint die Unterbringung von Personen, bei denen Anzeichen einer psychischen Krankheit bestehen, die psychisch erkrankt sind oder bei denen die Folgen einer psychischen Krankheit fortbestehen.
Die Anordnung von Unterbringung nach dem PsychKG ist eine Schutzmaßnahme, wenn aufgrund einer psychischen Krankheit gewichtige Anhaltspunkte für eine Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung bestehen.
Bei einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung sind es oft Familienangehörige, Nachbarn oder Passanten, die schnell reagieren und die Polizei rufen. Die wiederum verständigt einen Arzt sowie das örtliche Ordnungsamt, das den Umständen entsprechend eine Unterbringung nach dem PsychKG anordnen kann. Stets mit dem Ziel der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, ohne dabei das gesundheitliche und seelische Wohl der Beteiligten aus den Augen zu verlieren.