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Gaststättenangelegenheiten

Eröffnung einer Gaststätte

Wer eine Gaststätte, ein Restaurant, Bistro oder Café betreiben möchte, muss es zunächst beim Bürgerservice Meldewesen als Gewerbe regulär anmelden (Gewerbeanmeldung). 

Soll an Ort und Stelle Alkohol ausgeschenkt werden, benötigt der Betreiber zusätzlich eine sogenannte  gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession) und muss in dieser Sache beim Ordnungsamt vorstellig werden.

Hinweise und Besonderheiten

Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

Bürgerservice (Meldewesen)

Gaststättenangelegenheiten

Eröffnung einer Gaststätte

Wer eine Gaststätte, ein Restaurant, Bistro oder Café betreiben möchte, muss es zunächst beim Bürgerservice Meldewesen als Gewerbe regulär anmelden (Gewerbeanmeldung). 

Soll an Ort und Stelle Alkohol ausgeschenkt werden, benötigt der Betreiber zusätzlich eine sogenannte  gaststättenrechtliche Erlaubnis (Konzession) und muss in dieser Sache beim Ordnungsamt vorstellig werden.

gaststättenrechtliche Erlaubnis, Konzession https://serviceportal.nottuln.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/613/show
Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln

Herr

Feldkamp

800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)

02502 942-334
buergerservice@nottuln.de

Herr

Kozjan

800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)

02502 942-332
buergerservice@nottuln.de

Frau

Kockmann

800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)

+49 2502 942-331
buergerservice@nottuln.de