Die Geburtsurkunde ist vielleicht das wichtigste Dokument im Leben eines Menschen: Sie ist Beleg für seine Existenz und seine Identität. Außerdem gilt sie als Schlüssel für alle anderen Ausweise und ist unabdingbar für eine Eheschließung oder wenn es um das Sorgerecht geht.
Sie wie auch die anderen Personenstandsurkunden – Ehe- und Sterbeurkunden – gibt es beim Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet und somit stets am jeweiligen Geburts-, Eheschließungs- oder Sterbeort seinen Sitz haben muss. 
Aushändigung der Urkunden – nur persönlich oder mit Vollmacht
Diese Urkunden dürfen nur den Beteiligten persönlich beziehungsweise Verwandten in gerade auf- oder absteigender Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) ausgehändigt werden. Alle anderen Personen benötigen eine Vollmacht und müssen ein rechtliches Interesse nachweisen.
Sie können sich Ihre Urkunden persönlich im Rathaus Nottuln, Zimmer 704, EG, abholen. Geben Sie bitte bei allen Urkundenanforderungen die genauen Daten und möglichst auch die Registernummer des Standesamtes an. Das erleichtert uns das Suchen und ermöglicht eine schnellere Zustellung.

Kosten

Die Kosten für die erste Urkunde belaufen sich auf 10,00 €.
Jede weitere, die im selben Verfahren ausgestellt wird, berechnet das Standesamt mit 5,00 €.