Widerspruchsrecht gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister nach dem Bundesmeldegesetz

Nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus dem Melderegister an andere Stellen zu erheben.

Widersprüche können dem Bürgerservice jederzeit schriftlich mitgeteilt werden. Das entsprechende Antragsformular ist im Bürgerservice erhältlich. Im Amtsblatt der Gemeinde Nottuln vom 04.10.2018 wird auf die Widerspruchsrechte ausführlich hingewiesen. Das Amtsblatt ist einsehbar unter www.nottuln.de/amtsblatt . Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Bürgerservice telefonisch unter 02502/ 942-333 oder per Mail unter buergerservice@nottuln.de gerne zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen allgemein

Die Meldebehörde ist bei der Anmeldung einer Person nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) verpflichtet, auf die Möglichkeit, Widerspruch gegen einzelne Datenübermittlungen der Meldebehörde erheben zu können, hinzuweisen. Sofern Sie Widerspruch erheben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.