Kindergeld & Kinderzuschlag
Kindergeld
Anspruch auf Kindergeld besteht für alle Kinder ab der Geburt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Unter bestimmten Bedingungen kann auch darüber hinaus noch Kindergeld gezahlt werden, zum Beispiel dann, wenn das Kind noch in der Ausbildung ist. Dann kann es bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld bekommen. Beantragt wird das Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, ausgezahlt wird es monatlich. Weitergehende Informationen unter anderem zur aktuellen Höhe des Kindergeldes gibt es hier.
Kinderzuschlag
Der sogenannte Kinderzuschlag ist eine gezielte Förderung von gering verdienenden Familien mit Kindern und wird seit dem 1. Januar 2005 von den Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit gezahlt.
Anspruch auf Kinderzuschlag haben Alleinerziehende und Elternpaare für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder, die in ihrem Haushalt leben,
- wenn für diese Kinder Kindergeld bezogen wird
- die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen
- das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt
- der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht.
Die Höhe des Kinderzuschlages bemisst sich nach dem Einkommen und Vermögen der Eltern und der Kinder. Er beträgt höchstens 170 Euro pro Monat und Kind. Ausgezahlt wird er monatlich zusammen mit dem Kindergeld. Der Kinderzuschlag ist genau wie Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.
Weitere Informationen und Auskünfte darüber, welche Familienkasse zuständig ist, gibt es unter www.arbeitsagentur.de.
Kinderbonus
Der Kinderbonus ist ein „Bonus-Kindergeld“. Das bedeutet: Es handelt sich um eine Sonderzahlung, für die dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten.
Der Kinderbonus ist Teil des Corona-Konjunkturpakets der Bundesregierung. Familien erhalten ihn als eine finanzielle Hilfe, da sie durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Weitere Infos gibt es hier.