Die Telefongebühren-Ermäßigung ist keine staatliche Sozialleistung, sondern besteht aus dem – freiwilligen – Sozialtarif  der Deutschen Telekom. Die Deutsche Telekom erlässt Ihnen einen Teil Ihrer Gesprächsgebühren, wenn Sie den  Sozialtarif beantragen.
Als Privatkunde mit einem Festnetz-Anschluss der Telekom erhalten Sie und Ihre im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen den Sozialtarif, wenn Sie

  • durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher: GEZ) von der Rundfunkbeitragspflicht befreit sind bzw. eine Ermäßigung auf den Rundfunkbeitrag erhalten
  • Ausbildungsförderung auf Grund des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) erhalten.
  • blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und der Grad Ihrer Behinderung gemäß deutschem Schwerbehindertenrecht mindestens 90 Prozent erreicht

Antragsformulare gibt es im T-Punkt oder können auf der Internetseite der Deutschen Telekom heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Sozial-Tarif der Telekom gibt es hier.  
Und wir informieren Sie darüber, welche Unterlagen dem Antrag im Einzelfall beizufügen sind und helfen beim Ausfüllen der Papiere.

Zuständige Stelle

Bürgerservice (Soziales)
Domherrengasse 2
48301 Nottuln

02502 942-0

Ansprechpartner