Für die Betreuung von Kindern in Kindertagesstätten werden Elternbeiträge erhoben, die an die Gemeinde zu entrichten sind. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen der Eltern und der wöchentlich vereinbarten Betreuungszeit. Um sie zu ermitteln, muss die verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen ausgefüllt und bei uns abgegeben werden. Idealerweise sollte sie zusammen mit den Einkommensnachweisen bis zum 1. Juli eines Jahres beim Bürgerservice Soziales, Domherrengasse 2, eingegangen sein. 

Besuchen mehr als ein Kind einer Familie gleichzeitig eine Tageseinrichtung, so ist für das erste Kind der volle Beitrag (100 Prozent) und für jeweils das zweite und jedes weitere Kind ein Beitrag in Höhe von 25 Prozent des einkommensabhängigen Elternbeitrages zu entrichten.
Als „Erstkind” gilt das Kind, für das sich der höchste Beitrag (abhängig von Alter und Betreuungszeit) ergibt.
Mehrlingskinder werden wie ein Kind gezählt. Ergäben sich zum Beispiel aufgrund verschiedener Betreuungszeiten unterschiedliche hohe Beiträge, so ist der höchste Beitrag zu zahlen.
Die beiden letzten Kindergartenjahre, die der Einschulung vorausgehen, sind beitragsfrei. Ist ein Kind einer Familie vor der Einschulung beitragsbefreit, ist für jedes Geschwisterkind, das nicht beitragsbefreit ist, ein Beitrag in Höhe von 25 Prozent des einkommensabhängigen Elternbeitrages zu entrichten.
Die Elternbeiträge erhöhen sich jährlich entsprechend der Regelungen des Kinderbildungsgesetzes zur Erhöhung der Kindpauschalen.
Essensgeld ist in diesen Beiträgen nicht enthalten und wird vom Träger der Tageseinrichtung gesondert erhoben.
Elternbeitragstabelle 2023/2024 für den Besuch einer Kindertageseinrichtung  im Kreis Coesfeld  (1. August 2023 bis 31. Juli 2024) siehe Download-Bereich.
 

→  Elternbeiträge und Kinderbetreuung im Kreis Coesfeld