BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Trauzeugen
Seit dem 1. Juli 1998 sind nach dem Gesetz Trauzeugen bei einer Heirat nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Die Brautleute können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall muss/müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem gültigen Pass oder Personalausweis ausweisen können.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Barth
Standesbeamtin
Tel: +49 2502 942-325
E-Mail: barth@nottuln.de
- Frau Zurhausen
Standesbeamtin
Tel: +49 2502 942-324
E-Mail: zurhausen@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7
48301 Nottuln
E-Mail: kohaus@nottuln.de
Trauzeugen
Seit dem 1. Juli 1998 sind nach dem Gesetz Trauzeugen bei einer Heirat nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Die Brautleute können aber weiterhin einen oder zwei Trauzeugen hinzuziehen. Für diesen Fall muss/müssen sich der oder die Trauzeugen mit einem gültigen Pass oder Personalausweis ausweisen können.
https://serviceportal.nottuln.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/530/show Ordnungswesen/Standesamt
001 Stiftsplatz 7 48301 Nottuln
Telefon 02502 942-300
Frau
Barth
Standesbeamtin
704 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-325
barth@nottuln.de
Frau
Zurhausen
Standesbeamtin
704 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-324
zurhausen@nottuln.de