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Sterbeurkunden
Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden) erhalten Sie bei dem Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet, also welches am Geburts-, Eheschließungs-, Lebensverpartnerungs- oder Sterbeort den Sitz hat.Alle Urkunden dürfen nur den Beteiligten persönlich bzw. Verwandten in gerade auf- oder absteigender Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) ausgehändigt werden. Alle anderen Personen benötigen eine Vollmacht und müssen ein rechtliches Interesse nachweisen.
Geführt werden in Nottuln die Personenstandsregister ab dem 1. Oktober 1874. Frühere Personenstandsfälle wurden in den Kirchenbüchern registriert. Sie können sich Ihre Urkunden persönlich im Rathaus Nottuln, Stiftsplatz 7, Zimmer 704, EG, abholen.
Geben Sie bitte bei allen Urkundenanforderungen die genauen Daten und möglichst auch die Registernummer des Standesamtes an. Das erleichtert uns das Suchen und ermöglicht eine schnellere Zustellung.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Zurhausen
Standesbeamtin
Tel: +49 2502 942-324
E-Mail: zurhausen@nottuln.de
- Frau Barth
Standesbeamtin
Tel: +49 2502 942-325
E-Mail: barth@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln
Sterbeurkunden
Alle Urkunden dürfen nur den Beteiligten persönlich bzw. Verwandten in gerade auf- oder absteigender Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) ausgehändigt werden. Alle anderen Personen benötigen eine Vollmacht und müssen ein rechtliches Interesse nachweisen.
Geführt werden in Nottuln die Personenstandsregister ab dem 1. Oktober 1874. Frühere Personenstandsfälle wurden in den Kirchenbüchern registriert. Sie können sich Ihre Urkunden persönlich im Rathaus Nottuln, Stiftsplatz 7, Zimmer 704, EG, abholen.
Geben Sie bitte bei allen Urkundenanforderungen die genauen Daten und möglichst auch die Registernummer des Standesamtes an. Das erleichtert uns das Suchen und ermöglicht eine schnellere Zustellung. https://serviceportal.nottuln.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/531/show
Personenstandsurkunden
Personenstandsurkunden (Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden) erhalten Sie bei dem Standesamt, das den jeweiligen Personenstandsfall beurkundet, also welches am Geburts-, Eheschließungs-, Lebensverpartnerungs- oder Sterbeort den Sitz hat.Alle Urkunden dürfen nur den Beteiligten persönlich bzw. Verwandten in gerade auf- oder absteigender Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkelkinder) ausgehändigt werden. Alle anderen Personen benötigen eine Vollmacht und müssen ein rechtliches Interesse nachweisen.
Geführt werden in Nottuln die Personenstandsregister ab dem 1. Oktober 1874. Frühere Personenstandsfälle wurden in den Kirchenbüchern registriert. Sie können sich Ihre Urkunden persönlich im Rathaus Nottuln, Stiftsplatz 7, Zimmer 704, EG, abholen.
Geben Sie bitte bei allen Urkundenanforderungen die genauen Daten und möglichst auch die Registernummer des Standesamtes an. Das erleichtert uns das Suchen und ermöglicht eine schnellere Zustellung. https://serviceportal.nottuln.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/531/show
Ordnungswesen/Standesamt
001 Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln
Frau
Zurhausen
Standesbeamtin
704 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-324
zurhausen@nottuln.de
Frau
Barth
Standesbeamtin
704 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)
+49 2502 942-325
barth@nottuln.de