Anmeldung zur Eheschließung
Was früher als Aufgebot bezeichnet wurde, ist heute die Anmeldung zur Eheschließung. Sie ist als erster Schritt in Richtung Heirat erforderlich und dient zur Prüfung Ihres Personenstandes und der Feststellung, ob Ihrem Heiratswunsch auch keine „Ehehindernisse” entgegenstehen.
Die Anmeldung zur Eheschließung muss bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der zukünftigen Ehepartner seinen Wohnsitz hat.
Aber auch wenn Sie beide nicht in Nottuln wohnen, können Sie hier heiraten. Sie melden sich dann zur Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes an und teilen dem dortigen Standesbeamten mit, dass Sie in Nottuln heiraten möchten. Vom Standesbeamten am Wohnsitz werden die vollständigen Unterlagen mit der Anmeldung der Eheschließung an das Eheschließungsstandesamt weitergeleitet.
Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit. Das heißt die Eheschließung kann also innerhalb eines halben Jahres nach der Anmeldung erfolgen. Bitte melden Sie sich auf jeden Fall frühzeitig an, damit uns Gelegenheit bleibt, Ihre Unterlagen zu prüfen.
Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung
Wenn beide Verlobte deutsche Staatsangehörige sind, keiner von beiden schon einmal verheiratet war, beide volljährig und kinderlos sind, beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Nottuln haben und beide Verlobte in Nottuln geboren sind, ist es für Sie am einfachsten.
Dann können wir alle erforderlichen Unterlagen hier einsehen und Sie nur den gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mitbringen müssen.
Achtung: Das Ausweisdokument, das Sie am Tag Ihrer Eheschließung im Standesamt vorlegen, muss gültig sein!
In anderen Fällen benötigen Sie folgende Unterlagen: Wenn Nottuln nicht der Hauptwohnsitz ist, ist eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde Ihres Haupt- und eventuell Nebenwohnortes erforderlich.
Wenn Sie nicht in Nottuln geboren sind, benötigen Sie eine beglaubigte Abschrift aus Ihrem Geburtsregister. Die bekommen Sie beim Standesamt des Ortes, in dem Sie geboren wurden.
Sind Sie verwitwet oder geschieden? Oder haben Sie mehrere Vorehen? Sind Sie ausländische/r Staatsangehörige/r? Sind Sie nicht im Bundesgebiet geboren? Sind Sie adoptiert? Oder Sie haben ein minderjähriges Kind oder (ein) gemeinsame(s) Kind/er? Dann sollten Sie sich auf jeden Fall persönlich bei uns nach den erforderlichen Unterlagen erkundigen.
Hinweis für bereits bestehende Lebenspartnerschaften
Seit dem 1. Oktober 2017 gilt die „Ehe für alle” (Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts).
Das heißt, dass die Begründung einer Lebenspartnerschaft, die gleichgeschlechtliche Paare seit 2001 eingehen konnten, nicht mehr möglich ist.
Eine bestehende Lebenspartnerschaft kann auf Wunsch der Lebenspartner nach Paragraf 17a PStG (Personenstandsgesetz) in eine Ehe umgewandelt werden.
Diese Umwandlung muss genau wie eine Eheschließung beim Standesamt angemeldet werden.
Als Unterlagen müssen solche Dokumente vorgelegt werden wie sie auch für die Eheschließung notwendig sind.