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Leichenpass

Einen Leichenpass benötigen die Angehörigen eines Verstorbenen, wenn er von Deutschland aus ins Ausland zwecks Beisetzung überführt werden soll. Das Dokument stellt das Standesamt aus, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Soll der Verstorbene lediglich in ein anderes Bundesland gebracht werden, reicht die Todesbescheinigung beziehungsweise die Sterbeurkunde aus – sofern es in den jeweiligen Bundesländern, auch in solchen, die man während der Überführung durchfährt, Pflicht ist.

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses beträgt 15 Euro.
In der Regel sind es die Bestatter, die den Leichenpass beim zuständigen Standesamt beantragen.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Amt/Fachbereich

Ordnungswesen/ Standesamt
Leichenpass Einen Leichenpass benötigen die Angehörigen eines Verstorbenen, wenn er von Deutschland aus ins Ausland zwecks Beisetzung überführt werden soll. Das Dokument stellt das Standesamt aus, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Soll der Verstorbene lediglich in ein anderes Bundesland gebracht werden, reicht die Todesbescheinigung beziehungsweise die Sterbeurkunde aus – sofern es in den jeweiligen Bundesländern, auch in solchen, die man während der Überführung durchfährt, Pflicht ist.
Die Gebühr für die Ausstellung des Leichenpasses beträgt 15 Euro.
In der Regel sind es die Bestatter, die den Leichenpass beim zuständigen Standesamt beantragen.
https://serviceportal.nottuln.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/593/show
Ordnungswesen/Standesamt
Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln

Frau

Zurhausen

Standesbeamtin

704 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)

+49 2502 942-324
zurhausen@nottuln.de

Frau

Barth

Standesbeamtin

704 (Stiftsplatz 7, Erdgeschoss)

+49 2502 942-325
barth@nottuln.de