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Gewerbezentralregister
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Dort sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchten.
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.
Anschließend wird Ihr Antrag an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn weitergeleitet.
Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom BfJ. Ist die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde im Inland erforderlich, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit. Dann wird der Auszug direkt an die betreffende Behörde geschickt.
Online beantragen
Sie können die Auskunft im Internetportal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) auch online beantragen, unabhängig davon, ob sich Ihr Wohn- oder Betriebssitz im Inland oder im Ausland befindet.
Bearbeitungszeit
- Sie müssen mit zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit rechnen.
Unterlagen
Personalausweis oder Pass
Wenn die Auskunft als Vorlage bei einer Behörde dienen soll, muss die genaue Anschrift des Amtes angegeben werden
Kosten
Die Gebühren für die Beantragung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister betragen – auch bei einer Online-Beantragung – 13 €.
Hinweise und Besonderheiten
Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen.
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Feldkamp
Tel: 02502 942-334
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Herr Kozjan
Tel: 02502 942-332
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
- Frau Kockmann
Tel: +49 2502 942-331
E-Mail: buergerservice@nottuln.de
Zuständige Organisationseinheit
- Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 7/8
48301 Nottuln
Amt/Fachbereich
Bürgerservice (Meldewesen)
Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben. Dort sind Bußgeldentscheidungen gegen Gewerbetreibende sowie die Versagung und der Widerruf von Gewerbeerlaubnissen eingetragen.
Sie benötigen ihn als Nachweis Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchten.
Den Auszug aus dem Gewerbezentralregister müssen Sie persönlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde beantragen.
Anschließend wird Ihr Antrag an das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn weitergeleitet.
Benötigen Sie den Auszug für eigene Zwecke, erhalten Sie ihn direkt vom BfJ. Ist die Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde im Inland erforderlich, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde mit. Dann wird der Auszug direkt an die betreffende Behörde geschickt.
Online beantragen
Sie können die Auskunft im Internetportal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) auch online beantragen, unabhängig davon, ob sich Ihr Wohn- oder Betriebssitz im Inland oder im Ausland befindet.
Bearbeitungszeit
- Sie müssen mit zwei bis drei Wochen Bearbeitungszeit rechnen.
Personalausweis oder Pass
Wenn die Auskunft als Vorlage bei einer Behörde dienen soll, muss die genaue Anschrift des Amtes angegeben werden
Die Gebühren für die Beantragung der Auskunft aus dem Gewerbezentralregister betragen – auch bei einer Online-Beantragung – 13 €.
https://serviceportal.nottuln.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/617/showHerr
Feldkamp
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Herr
Kozjan
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)
Frau
Kockmann
800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)