Seit dem 1. Januar 2008 gehört es in Nordrhein-Westfalen zu den Aufgaben der Kreise, Anträge von Bürgerinnen und Bürgern zu bearbeiten, die einen Schwerbehindertenausweis erhalten möchten. Mit diesem Ausweis können schwerbehinderte Menschen nachweisen, dass sie Anspruch auf Nachteilsausgleiche haben.
Nachteilsausgleiche werden in Gestalt von besonderen Schutzrechten (z.B. besonderer Kündigungsschutz) und Leistungsansprüchen (z.B. Steuerermäßigungen) gewährt.
In dem Schwerbehindertenausweis wird der so genannte Grad der Behinderung (GdB) eingetragen. Der GdB soll bewerten, welche Auswirkungen eine bestimmte Behinderung auf die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben hat.
Wenn ein GdB von mindestens 50 festgestellt wurde, kann ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden. In einem Schwerbehindertenausweis können bei Vorliegen der Voraussetzungen auch so genannte Merkzeichen eingetragen werden.
Beispielsweise berechtigt das in einem Schwerbehindertenausweis eingetragene gesundheitliche Merkzeichen „B” dazu, beim Fahren mit Bus oder Bahn kostenlos eine Begleitperson mitzunehmen. Nach dem Schwerbehindertenrecht können nur solche Beeinträchtigungen berücksichtigt werden, die für das Lebensalter untypisch sind. Im Rahmen der Antragsbearbeitung werden bundeseinheitliche Kriterien für die rechtliche Bewertung der Beeinträchtigungen angewendet. 
Diese Kriterien sind in der Versorgungsmedizin-Verordnung geregelt. Weitere aktuelle Informationen zum Thema Behinderung und Ausweis hält die Bezirksregierung Münster auf ihrer Homepage für Sie bereit. 

 

Zuständigkeit & benötigte Unterlagen

Das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld bearbeitet Anträge von Personen, die ihren Wohnsitz im Kreis Coesfeld innehaben bzw. sich dort gewöhnlich und rechtmäßig aufhalten. Der Antrag ist anhand eines Formulars zu stellen.
Dies kann auch auf elektronischem Wege im Online-Verfahren geschehen.
Näheres zu dieser Möglichkeit erfahren Sie unter: Antrag-Online bei der Bezirksregierung Münster. Das Formular kann ebenfalls als PDF-Dokument heruntergeladen werden (siehe unten - Rubrik Formulare). Notwendig ist außerdem ein Lichtbild in der Größe 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat, ohne Rand, mit Namen auf der Rückseite.

 

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Das Formular ist auch im Gesundheitsamt erhältlich bzw. kann von dort angefordert werden.
Vorrätig ist das Formular ebenfalls in Stadt- und Gemeindeverwaltungen, bei Vertretungen für schwerbehinderte Menschen in Betrieben und Dienststellen oder bei Behindertenverbänden. 
Wenn Sie den Antrag nicht auf direktem Weg an das Gesundheitsamt des Kreises Coesfeld senden möchten, können Sie Ihren ausgefüllten Antrag auch persönlich bei der Gemeindeverwaltung Nottuln, Bürgerservice, Stiftsplatz 7/8 abgeben.

 

Folgeanträge für den Schwerbehindertenausweis und Verlängerungen

Sind Sie bereits im Besitz eines Schwerbehindertenausweises und muss dieser nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verlängert werden, kann dies bei uns im Bürgerservice Meldewesen erledigt werden.
Ist in Ihrem Ausweis kein Verlängerungsfeld mehr frei, müssen Sie zur Ausstellung ein aktuelles Lichtbild mitbringen.

 

 

Besonderheiten

Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.