Untersuchungsberechtigungsschein
Beginnen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit für diese Untersuchung den Jugendlichen keine Kosten entstehen, können sie sich im Bürgerbüro einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen.
Die Kosten der Untersuchung trägt dann der Kreis Coesfeld, Gesundheitsamt. Die Jugendlichen sind in der Arztwahl frei. Sie können die Untersuchung von einem Arzt ihres Vertrauens ausführen lassen und sind nicht verpflichtet, einen Betriebsarzt aufzusuchen.
Ihren Antrag können Sie gerne online erstellen: Untersuchungsberechtigungsschein
Unterlagen
Lichtbildausweis des Antragstellers
Besonderheiten
Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen.
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.
Kosten
Gebühren für den Untersuchungsberechtigungsschein werden nicht erhoben.