Beginnen Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis, müssen sie sich in der Regel einer ärztlichen Untersuchung unterziehen. Damit für diese Untersuchung den Jugendlichen keine Kosten entstehen, können sie sich im Bürgerbüro einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein ausstellen lassen. 

Die Kosten der Untersuchung trägt dann der Kreis Coesfeld, Gesundheitsamt. Die Jugendlichen sind in der Arztwahl frei. Sie können die Untersuchung von einem Arzt ihres Vertrauens ausführen lassen und sind nicht verpflichtet, einen Betriebsarzt aufzusuchen.

Ihren Antrag können Sie gerne online erstellen: Untersuchungsberechtigungsschein

 

Unterlagen

Lichtbildausweis des Antragstellers

Besonderheiten

Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.

Kosten

Gebühren für den Untersuchungsberechtigungsschein werden nicht erhoben.