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Wehrerfassung

Aufgrund des Wehrrechtsänderungsgesetzes wurde zum 1. Juli 2011 die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und ein freiwilliger Wehrdienst eingeführt. Damit entfällt die regelmäßige Datenübermittlung der Meldebehörden an die Bundeswehr im Rahmen der Wehrüberwachung. Zukünftig ist diese Datenübermittlung nur noch im Verteidigungs- und Spannungsfall zulässig.
Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.
Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermitteln die Meldebehörden jährlich zum 31. März die Daten von den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit an das Bundesamt für Wehrverwaltung, die im nächsten Jahr volljährig werden.  

Dabei werden übermittelt

  • Familienname
  • Vornamen
  • gegenwärtige Anschrift

Der Zivildienst wurde durch den  Bundesfreiwilligendienst ersetzt.

Auskünfte zum freiwilligen Wehrdienst

Informationen zum freiwilligen Wehrdienst erhalten Sie bei der Wehrverwaltung des Bundes beim Kreiswehrersatzamt Münster, Nieberdingstraße 18, 48155 Münster, Telefon 0251 609 480

Widerspruchsrecht

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder persönlich im Bürgerservice Meldewesen der Gemeinde Nottuln eingelegt werden.

Hinweise und Besonderheiten

Sie können die Mitabeiter:innen des Bürgerservice Meldewesen nur nach vorheriger Terminabsprache aufsuchen.
Ihren Termin können Sie hier online buchen
Bitte kommen Sie zum Termin ins Rathaus und warten Sie im Foyer, bis unsere Mitarbeitenden Sie dort abholen.

Es hilft Ihnen weiter

Zuständige Organisationseinheit

Wehrerfassung

Aufgrund des Wehrrechtsänderungsgesetzes wurde zum 1. Juli 2011 die allgemeine Wehrpflicht ausgesetzt und ein freiwilliger Wehrdienst eingeführt. Damit entfällt die regelmäßige Datenübermittlung der Meldebehörden an die Bundeswehr im Rahmen der Wehrüberwachung. Zukünftig ist diese Datenübermittlung nur noch im Verteidigungs- und Spannungsfall zulässig.
Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten.
Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermitteln die Meldebehörden jährlich zum 31. März die Daten von den Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit an das Bundesamt für Wehrverwaltung, die im nächsten Jahr volljährig werden.  

Dabei werden übermittelt

  • Familienname
  • Vornamen
  • gegenwärtige Anschrift

Der Zivildienst wurde durch den  Bundesfreiwilligendienst ersetzt.

Auskünfte zum freiwilligen Wehrdienst

Informationen zum freiwilligen Wehrdienst erhalten Sie bei der Wehrverwaltung des Bundes beim Kreiswehrersatzamt Münster, Nieberdingstraße 18, 48155 Münster, Telefon 0251 609 480

Widerspruchsrecht

Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzungen gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Der Widerspruch kann schriftlich oder persönlich im Bürgerservice Meldewesen der Gemeinde Nottuln eingelegt werden.

https://serviceportal.nottuln.de:443/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/652/show
Bürgerservice (Meldewesen)
Stiftsplatz 7/8 48301 Nottuln

Herr

Feldkamp

800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)

02502 942-334
buergerservice@nottuln.de

Herr

Kozjan

800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)

02502 942-332
buergerservice@nottuln.de

Frau

Kockmann

800 (Stiftsplatz 8, Erdgeschoss)

+49 2502 942-331
buergerservice@nottuln.de