Gleichstellung von Frau und Mann
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt” lautet Artikel 3 Absatz 2 des deutschen Grundgesetzes, und zwar seit 1949.
1994 wurde Artikel 3 um folgendes ergänzt: Die zuständigen staatlichen Organe werden angehalten, auf die tatsächliche Gleichberechtigung hinzuwirken und geschlechterbedingte gesellschaftliche Nachteile für Frauen zu beseitigen und Frauen aktiv zu fördern.
Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen und Männern berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Außerdem begleitet sie die Entwicklung und Umsetzung des Frauenförderplans.
Die Gleichstellungsbeauftragte: Ansprechpartnerin für Bürger:innen
- kann von Frauen und von Männern gleichermaßen in Anspruch genommen werden
- ist Anlaufstelle für Fragen und Anregungen sowie bei Problemen der Gleichstellung
- macht Öffentlichkeitsarbeit, um Frauen und Männer für Fragen der Gleichstellung zu sensibilisieren
- vermittelt Kontakte zu Frauengruppen, Verbänden und Organisationen
- vermittelt Angebote über Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Frauen zum Beispiel für Berufsrückkehrerinnen
Gendersensible Verwaltungssprache
Die Gemeindeverwaltung Nottuln berücksichtigt bei ihren Formulierungen die Grundsätze zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen auch im sprachlichen Bereich und verwendet eine geschlechtersensible Verwaltungssprache. Hier finden Sie die Richtlinien für eine gendersensible Verwaltungssprache.
Weiterbildungsangebote für Frauen: „Wegfinderin”
Die Veranstaltungsreihe „Wegfinderin”, die in Kooperation mit den Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Coesfeld entstanden ist, hat das Ziel, Frauen im Rahmen ihrer beruflichen Entwicklung zu unterstützen.
Die Reihe lädt dazu ein, den Fokus ganz bewusst auf sich selbst zu setzen. Mit den Vorträgen und Workshops sollen Frauen unterstützt werden, die die ihre Kompetenzen erweitern sowie berufliche und private Ziele in Einklang bringen möchten.
Die örtlichen Gleichstellungsbeauftragten übernehmen jeweils die Organisation der Termine und stehen für Fragen zur Verfügung. Die Teilnahme ist kostenlos.
Kontaktdaten und die entsprechenden Termine finden Sie im aktuellen wegfinderin-Flyer, der hier zum Download bereitsteht.
Nützliche und interessante Links:
zum Wiedereinstieg
Serviceportal Kreis Coesfeld - Wegfinderin
für Mädchen und Jungen zur Berufsfindung
zum Thema LSBTIQ
Regenbogenportal des Bundesfamilienministeriums
Lesben- und Schwulenverband (LSVD)
zum Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder
Runder Tisch im Kreis Coesfeld